Eine Richtzeit ist ein für Sie reservierter Vorstellungszeitpunkt im Rahmen der Aktusprechstunde, bei der eine für Sie möglichst geringe Wartezeit entsteht.
Anders als bei einem Termin kommt es in der Akutsprechstunde aber deutlich häufiger zu zusätzlichen Wartezeiten für Sie, da:
1. die medizinischen Probleme der Akutsprechstunde sehr unterschiedliche Versorgungszeiten benötigen
2. die Betreuung der medizinischen Probleme der Akutsprechstunde nicht verschiebbar sind
3. wir jede Anfrage in der Akutsprechstunde des Tages noch am selben Tag versorgen
4. sich einige Anfragen als dringende Fälle darstellen, die dann prioritär versorgt werden müssen
5. Notfälle bzw. Kinder mit starken Schmerzen sich jederzeit und ohne Vorankündigung in der Praxis vorstellen
können
Ohne Steuerung der akuten Patientenanfragen kommt es zu einer unkoordinierten Vorstellung zu den Stoßzeiten des jeweiligen Tages, wodurch die Kapazitäten rasch
überschritten werden und hierdurch sehr langen Wartezeiten für Sie entstehen. Wir bitten daher alle Eltern ihre akut erkrankten Kinder - von Notfällen abgesehen - immer anzukündigen und das
Anliegen zu nennen.
Hierdurch wird für uns die Akutsprechstunde des Tages planbarer und es kann Ihnen zudem ein Vorstellungszeitpunkt mit möglichst geringer Wartezeit genannt werden. Trotz dieser Ihnen genannten sog. Richtzeit kann es im Rahmen der Akutsprechstunde leider immer zu zusätzlichen Wartezeiten kommen, denn Notfälle bzw. Kinder mit starken Schmerzen können sich jederzeit und ohne Vorankündigung in der Praxis vorstellen.
Insbesondere in den Wintermonaten sind wir bemüht die stark steigende Zahl der Patientenanfragen ruhig aber effektiv zu bearbeiten. Hier bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Wunscharzt-Behandlung Ihrerseits organisatorisch nicht möglich ist.
zu verzichten. Die Ärzte stehen in steter Kommunikation und Absprache während der Sprechstunden, eine Rücksprache kann jederzeit erfolgen. Die diagnostischen und
therapeutischen Strategien und Prinzipien der Ärzte decken sich weitestgehend, sodass die Qualität der medizinischen Versorgung Ihres Kindes nicht wesentlich vom behandelnden Arzt
abhängt.
In der Akutsprechstunde besteht keine Arztwahlmöglichkeit.
Online-Richtzeitbuchung
Bei uns können Sie ganz bequem eine Richtzeit für die Akutsprechstunden des aktuellen und des folgenden Werktages online buchen.
Auf der Eingangsseite der Homepage finden Sie den oben abgebildeten Link-Button zur Onlinebuchung.
Online haben Sie den geringsten Aufwand und die größte Auswahl eine passende Richtzeit zu finden. Die Buchung ist bis 60 Minuten vor der Richtzeit noch möglich.
Telefon-Richtzeitvergabe
Wenn Sie den persönlichen Kontakt wünschen, rufen Sie uns einfach am Vorstellungstag ab 08:00 Uhr an.
Wir finden eine passende Richtzeit für Ihr Anliegen.
Notfälle und Kinder mit nicht beherrschbaren Schmerzen können sich natürlich jederzeit bei uns Vorstellen !
Mittel- und längerfristige Anliegen werden im Rahmen der Terminsprechstunde von uns betreut. Dies betrifft insbesondere Vorsorgen und planbare Konsultationen.
Im Rahmen der Terminsprechstunde ist es unser Anspruch, über eine kluge Planung des Terminkalenders keine relevanten Wartezeiten für Sie entstehen zu lassen.
Leider vermag auch das beste Terminsystem nicht alle Unvorhersehbarkeiten in der Arbeit mit Kindern planbar zu machen. Notfälle bzw. Kinder mit starken Schmerzen sollen sich jederzeit und ohne Vorankündigung in der Praxis vorstellen können. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis.
Im Allgemeinen gilt eine Wartezeit von bis zu 30 Minuten trotz eines Termines als akzeptabel [vgl. AG Burgdorf, Urt. v. 15.10.1984, MedR 1985, 129f; AG Köln, Az 127 C 296/90]. Bei Überschreiten einer 30-minütigen Wartezeit ist der Arzt ggf. schadenersatzpflichtig, wenn ihn ein sogenanntes Organisationsverschulden trifft (z.B. Fehlender Hinweis auf mögliche, vorhersehbare, längere Verzögerungen). Einmalige Verzögerungen, Verzögerungen wegen Notfallbehandlungen oder Komplikationen [AG Würzburg, Urt. v. 16.12.1993, Az 17 C 2165/93] lassen noch keinen Rückschluss auf ein Organisationsverschulden zu [Lexikon des Arztrechts, 2. Auflage, Hrsg.: Dr. Hans-Jürgen Rieger, Ordner 1, Heidelberg, Stand Juni 2003].
Sollten Sie einen bestimmten Arzt für einen Termin wünschen, so sollten Sie das uns bei der Terminvereinbarung mitteilen. Wir werden Ihnen dann einen Termin für Ihren Wunscharzt heraussuchen.
In der Terminsprechstunde besteht die Möglichkeit der Arztwahl.
Mail-Terminvergabe
Sie können uns jederzeit eine Mail zur Terminvergabe der Terminsprechstunde zukommen lassen.
Nennen Sie uns hierbei bitte immer den/das:
1. Namen (des Patienten)
2. Geburtsdatum (des Patienten)
3. Anliegen (z.B. Vorsorge U7; Gesprächstermin; etc.)
4. Wunscharzt (Dr. Beck; Fr. Karadag; Fr. Hauptmann, Fr. Feyer)
5. Wunschzeitraum (z.B. in den kommenden 2 Monaten)
6. Wunschtag (z.B. immer Montags und Donnerstag)
5. Wunschuhrzeit (z.B. zwischen 09:00 - 10:00 Uhr)
Das Team ist immer bemüht Ihnen einen Termin entsprechend Ihrer Wünsche vorzuschlagen. Innerhalb von 24 Stunden werden wir Ihnen den passenden Termin oder aber entsprechende Alternativtermine per Mail-Antwort mitteilen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass durch unsere Antwortmail, mit ggf. mehreren Terminvorschlägen, keine Reservierung der Terminvorschläge für Sie stattfinden kann.
Daher sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unsere Terminvorschläge sehr zeitnah, am besten innerhalb von 24 Stunden, beantworten. Erst nach Eingang Ihrer verbindlichen Terminauswahl/Bestätigung, wird der Termin für Sie fest im Terminkalender eingetragen und Ihnen per Bestätigungsmail für Ihre Unterlagen zugehen.
Telefon-Terminvergabe
Wenn Sie den persönlichen Kontakt wünschen, rufen Sie uns einfach innerhalb unserer Sprechstundenzeiten an.
Wir finden eine passenden Termin für Ihr Anliegen.
Aufgrund der Unvorhersehbarkeiten in einer kinder- und jugendmedizinischen Praxis (siehe Absatz Wartezeiten trotz Termin), mit den dadurch entstehenden Verzögerungen, ist es uns leider nicht möglich zusätzliche Verspätungen seitens der Patienten organisatorisch auszugleichen. Bitte bedenken Sie hierzu, dass jede zusätzliche Verzögerung zu Wartezeiten aller nachfolgenden Termine oder Richtzeiten führt. Patienten im letzten Drittel der Sprechstunden kämen so unverschuldet auf beträchtliche zusätzliche Wartezeiten.
Für die Terminsprechstunde gilt:
Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten zu einem Termin, muss mit einem verkürzten Terminumfang und damit geringerem Untersuchungsumfang gerechnet werden.
Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten zu einem Termin, muss mit einem Ausfall des Termines gerechnet werden.
In Einzelfällen kann der Termin ersatzweise noch am gleichen Tage am Ende der Terminsprechstunde stattfinden. Ist dies nicht der Fall, werden wir Ihnen natürlich umgehend einen Ersatztermin für Ihr Anliegen anbieten. Wir empfehlen Ihnen daher eine Vorstellung 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis, um einen zeitgerechten Beginn Ihres Termines zu ermöglichen.
Für die Akutsprechstunde gilt:
Bei Verspätungen zu einer Richtzeit von mehr als 10 Minuten muss mit einem Ausfall der Richtzeit gerechnet werden. In diesem Fall erhalten Sie auf Wunsch eine neue Richtzeit für die aktuelle oder kommende Akutsprechstunde des Tages. Es steht Ihnen selbstverständlich frei in unserer Praxis die Wartezeit zu verbringen oder sich zu Ihrer neuen Richtzeit nochmals vorzustellen.
Wir bitten Sie nicht einhaltbare Termine spätestens 24 Stunden vor der Terminzeit per Mail oder Telefon abzusagen. Nur über diesen Weg ist eine kurzfristige Neuvergabe des Terminplatzes möglich.
Wenn ein Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen wird, hat dies konkrete negative Auswirkungen – nicht nur für uns als Team, sondern auch für Sie und andere Patientinnen und Patienten.
Versäumte Termine führen zu wirtschaftlichen Verlusten, längeren Wartezeiten für andere Patientinnen und Patienten und ineffizienter Ressourcennutzung.
Verlorene Behandlungszeit
Die für Sie reservierte Zeit bleibt ungenutzt – ein Teil des Teams steht bereit, kann aber niemanden behandeln bzw. betreuen.
Gestörter Praxisablauf
Kurzfristige Ausfälle bringen Unruhe in die personelle Tagesplanung und bedeuten Stress für unser Team.
Wirtschaftlicher Schaden
Jede Stunde, in der wir nicht behandeln können, verursacht Kosten – ohne dass Leistungen erbracht werden. Es entsteht uns in der Summe aller Ausfälle ein beträchtlicher wirtschaftlicher
Schaden.
Verzögerungen in Ihrer eigenen Behandlung und Beratung
Gerade bei laufenden Therapien, Diagnostik oder Kontrollterminen kann ein versäumter Termin den Erfolg der Behandlung verzögern oder beeinträchtigen.
Längere Wartezeiten für andere Patientinnen und Patienten
Eine versäumte Behandlung bedeutet, dass Patientinnen und Patienten, die ggf. dringend Hilfe benötigen, auf einen freien Termin warten müssen, der eigentlich verfügbar gewesen wäre.
Termintreue-Regelung in der Praxis Dr. Beck & Kollegen:
Nach jedem versäumten Termin, informieren wir unsere Familie über ihr Versäumnis per SMS und Mail (Einverständnis hierzu vorausgesetzt), so dass es eine transparente und faire Rückkopplung zur Termintreue gibt.
Familien, die bereits drei fest vereinbarte Behandlungstermine unangekündigt nicht wahrgenommenen oder zu kurzfristig abgesagt haben (weniger als 24 Stunden vor der Terminzeit), können wir nur
nach voriger schriftlicher Vereinbarungen eines Ausfallhonorars weitere Termine anbieten.
Unterbleibt bei einem zukünftigen versäumten Termin eine rechtzeitige Absage oder nachträgliche Angabe eines gerechtfertigten Verhinderungsgrundes außerhalb des Einflussbereiches der Familien
(z.B. Unfall, oder sonstige höhere Gewalt), verpflichtet sich hierin der Patient/die Familie für den Ausfall des Termins und nach Abzug ersparter Aufwendungen eine Ausfallpauschale in Höhe von
50,00 € zu bezahlen.
Nach unserer Aufforderung sollten die betroffenen Familien uns zunächst die unterschriebene Vereinbarung eines Ausfallshonorars und die unterschriebene Einverständnis zur Datenübergabe an unsere privatärztliche Verrechnungsstelle zukommen lassen. Unmittelbar im Anschluss können selbstverständlich weitere Behandlungstermine bei uns vereinbart werden. Beide Dokumente werden Ihnen in dieser Situation per Mail zugehen, finden Sie aber auch verlinkt weiter unten oder alternativ in unserem Downloadbereich.
Rechtliche Grundlagen zur Termintreue-Regelung:
Mit der Terminvereinbarung schließt der Patient mit dem Arzt einen Behandlungsvertrag, der im Wesentlichen als Dienstvertrag nach § 611 ff BGB zu verstehen ist. Grundsätzlich kann der Patient diesen Vertrag jederzeit kündigen, auch wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Entsteht dem Arzt daraus jedoch ein wirtschaftlicher Schaden derart, daß er in der für den Patienten reservierten Zeit keine anderen Leistungen erbringen kann, so ist damit ein Erstattungsanspruch entstanden. Der Arzt ist nämlich grundsätzlich nicht verpflichtet, die Leistung zu einem anderen Zeitpunkt zu erbringen (Nachleistung) und dann den Schaden als ausgeglichen zu betrachten. Es spielt im übrigen keine Rolle, ob und aus welchen Gründen der Patient überhaupt nicht erscheint oder unpünktlich ist, ausschlaggebend ist der entstandene Schaden.
Ausfallshonorar:
Kommt der Dienstberechtigte (hier Patient, bzw. Sorgeberechtigten des Kindes) mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete (Arzt, bzw. Praxis) für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Ein Arzt bietet mit der Terminvergabe eine Dienstleistung zu einer bestimmten Zeit exklusiv für den Patienten an. Wenn der Patient ohne rechtzeitige Absage nicht erscheint, gerät er in Annahmeverzug. Der Arzt kann dann unter bestimmten Bedingungen ein pauschales Ausfallhonorar verlangen, obwohl keine Behandlung stattgefunden hat.
Voraussetzungen für ein Ausfallshonorar sind:
- Individuelle Terminvergabe: Die Zeit muss fest für den Patienten reserviert worden sein (z. B. keine offene Sprechstunde).
- Keine rechtzeitige Absage: Der Termin wurde nicht oder zu kurzfristig abgesagt, sodass eine anderweitige Vergabe nicht möglich war.
- Vorheriger Hinweis an den Patienten: Idealerweise wird die Regelung zur möglichen Ausfallgebühr schriftlich vereinbart.
- Angemessene Höhe: Das Honorar muss angemessen und nachvollziehbar sein, je nach Fachrichtung und Dauer des Termins.
Die Vereinbarung eines Ausfallshonorars mit uns und die Einverständnis der Datenweitergabe an die privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS), für die Abrechnung von Privatleistungen, stehen Ihnen auch zum Download unter dem folgenden Link zur Verfügung:
Vereinbarung eines Ausfallshonorars
Einverständnis der Datenweitergabe an die privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS)
Wartezeiten sind aufgrund des Umfanges und des Zuspruches unserer Praxis mitunter unvermeidlich.
Wir führen eine sehr große Zahl täglicher Termine durch und versuchen durch realistische Terminplanung nur geringe Verzögerungen (< 30 Minuten) entstehen zu lassen.
Leider vermag auch das beste Terminsystem nicht alle Unvorhersehbarkeiten in der Arbeit mit Kindern planbar zu machen. Notfälle bzw. Kinder mit starken Schmerzen sollen sich zudem jederzeit und ohne Vorankündigung in der Praxis vorstellen können, so dass wir Sie vor diesem Hintergrund um Ihr Verständnis bitten.
Viele der von uns betreuten Familien und Patienten schätzen insbesondere unsere Bemühung, die Befunde und vorgeschlagene Therapie in einem ruhigen Gespräch zu erläutern. Sich nicht genügend Zeit zu nehmen, würde unweigerlich zu einem Verlust an Diagnosesicherheit und Menschlichkeit führen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Ihr Verständnis, sollte es trotz unserer Bemühungen zu längeren Wartezeiten
kommen.
Praxis Dr. Beck & Kollegen
Kinder- & Jugendmedizin
Allergologie
Mittelstraße 11a
45549 Sprockhövel
Fon: 02339 / 91 28 31
Fax: 02339 / 12 19 770
Mail: info-praxis-beck@web.de
Sprechstundenzeiten:
Montags - Freitags
von 8:00 - 12:00 Uhr
Montags + Dienstags + Donnerstags
von 14:30 - 17:00 Uhr
Privat-Akutsprechstunde
täglich 12:00 - 13:00 Uhr
- nur nach telefonischer Vereinbarung -
Telefonsprechstunde:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 13:00 Uhr