Hier finden Sie Neuigkeiten der Praxis und um das Thema Kinder- & Jugendmedizin ...
Die Tage werden länger und der dritte Coronawinter neigt sich dem Ende entgegen.
Nach nunmehr knapp 3 Jahren der medizinischen Versorgung im „Coronamodus“ haben wir uns nun dazu entschieden, den Praxisablauf ab Montag, den 27. Februar 2023, in den vollständigen Regelbetrieb zu überführen.
Wir halten die Rücknahme eines Großteils der Infektionsschutzmaßnahmen für medizinisch vertretbar und gesellschaftlich sinnvoll.
Medizinisch-infektiologische Perspektive:
Wir alle haben das neue SARS-CoV-2-Virus drei Jahre lang mit umfangreichen Infektionsschutzmaßnahmen aus der Phase einer weltweiten Pandemie in die Frühphase eines endemischen Virus begleitet. Dabei haben die verschiedenen Corona-Varianten und Subtypen in der Auseinandersetzung mit einer rasch heranreifenden Bevölkerungsimmunität immer weiter an Ansteckungskraft gewonnen und, mit Auftreten der Omikronvariante, deutlich an Krankheitslast (Schweregrad der Symptome, Hospitalisationsrate und Sterblichkeit) verloren.
Mit den COVID-Impfstoffen (Impfstart 12/21) konnte die Rate schwerer Verläufe nochmal sehr effektiv gesenkt werden. An Omikron angepasste Impfstoffe (seit 09/22) vermitteln nun zusätzlich auch einen guten Schutz gegen eine symptomatische Infektion mit verschiedenen Omikronsubtypen.
Aufgrund der mittlerweile breiten Hintergrundimmunität in der Bevölkerung (stattgehabte Impfungen und Infektionen), den seit längeren stabil
niedrigen COVID-19-Inzidenzzahlen1 und der unveränderten Dominanz von „milderen“ SARS-CoV-2 Varianten2, halten wir die weiterführende Rücknahme der Infektionsschutzmaßnahmen
in unserer Praxis für medizinisch vertretbar und zudem immunologisch sinnvoll. Nur die stete und glücklicherweise allermeist klinisch „stumme“ (symptomfreie / -arme) Auseinandersetzung unseres
Immunsystems mit der mikrobiellen Umgebung, führt zu einer Aufrechterhaltung spezifischer Immunität gegen die verschiedenen Krankheitserreger. Diese
Tatsache wird auch ein ursächlicher Faktor der hohen Infektionsrate mit Atemwegserregern im November / Dezember 2022 gewesen sein. Es handelte sich
um die erste Infektsaison ohne umfangreiche Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere der Maskenpflicht in vielen gesellschaftlichen Lebensbereichen.
1: Stand 02/23: 7-Tage-Inzidenz EN-Kreis < 100 Neuinfektionen / 100 000 Einwohner
2: Stand 03/23: Omikron-Linie BA.5 inkl. Sublinien ca. 54 %, Omikron BA.2 inklusive Sublinien ca. 22 %, der Omikron XBB.1 inklusive Sublinien ca. 20 %
Gesellschaftliche Perspektive:
Bei allen umgesetzten Coronamaßnahmen ging es nie darum sich „gegen die Natur zu stellen“ und eine Ansteckung mit einem neuen Virus allzeit und endgültig für so viele Individuen wie möglich zu verhindern, sondern darum, pandemischen Infektionswellen in der Intensität (Qualität und Quantität) in einer immunnaiven Bevölkerung abzupuffern (Leitspruch 2020: „flattening the curve“). Hierüber sollte individuell gesundheitlichen Schaden bei besonders gefährdeten Personen (Personen > 70 Jahren, medizinischen Risikogruppen) und überdies eine Überlastung medizinischer Institutionen (Krankenhäuser, Intensivstationen, etc.) verhindert werden.
Wir sind nun bald im vierten Jahr nach Pandemiebeginn und in der komfortablen Situation, dass sich medizinische Risikopersonen gut über den Individualschutz effektiver Impfungen schützen können und daher medizinischen Institutionen auch bei höheren Inzidenzen in der aktuellen Situation keine Überlastung droht.
Aufgrund der großen gesellschaftlichen Bedeutung und medialen Präsenz der Coronapandemie in den letzten 3 Jahren löst die Abwendung des öffentlichen Interesses und Rücknahme der Infektionsschutzmaßnahmen bei vielen Menschen eine Art der emotionalen Ernüchterung aus.
Der mediale Fokus hat sich sprunghaft zum nächsten Großereignis verschoben und die Geschichte der Coronapandemie scheint nicht auserzählt worden zu sein. Ist Corona nun vorbei? Waren wir mit den Infektionsschutzmaßnahmen erfolgreich? Haben wir mit unseren Mühen gesellschaftlich schlimmere Schäden verhindert?
Zurück bleibt eine neue Aufgabe der gesellschaftlichen Anpassung, die der Angleichung der Infektionsschutzmaßnahmen an die gesunkene COVID-19-Bedrohungslage. Diese wird aber medial kaum begleitet und es drohen Missverständnisse, insbesondere in der Rückschau.
Es verlangt einiges an Reflexionsvermögen, mühsam eingeübte Infektionsschutzrituale in kurzer Zeit wieder aufzugeben, ohne beim Blick auf die Inzidenzzahlen das ernüchternde Gefühl der Sinnlosigkeit dieser Maßnahmen auch zu früheren Zeiten der Pandemie zu bekommen. Es ist uns wichtig an dieser Stelle nochmal zu betonen: Nicht alle, aber die allermeisten ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen waren auch mit heutigem Wissen und aus heutiger Perspektive absolut sinnvoll und haben Ihre epidemiologisch-infektiologischen Funktionen weitestgehend erfüllt (Dies gilt auch und insbesondere für die SARS-CoV-2-Impfung).
Wir befinden uns nun aber aufgrund der beschriebenen Konstellation (siehe medizinisch-infektiologische Perspektive) in einer ganz anderen Situation als noch vor einem oder gar zwei Jahren und keine Maßnahme (auch nicht der Infektionsschutz über eine Maske) kommt ohne unerwünschte Nebenwirkungen gesellschaftlich und medizinisch daher.
Daher empfinden wir als Praxis den Rückbau der Infektionsschutzmaßnahmen in diesem Frühjahr als angemessen und auf allen Ebenen sinnvoll. Die Bevölkerungsimmunität ist nun breit genug mit den aktuell zirkulierenden Varianten des endemisch-saisonal auftretenden SARS-CoV-2 gut umzugehen.
Welche Infektionsschutzmaßnahmen fallen am Montag, den 27.02.2023 weg:
SMS-Abruf statt Wartezimmer
Unser Wartezimmer ist wieder geöffnet. Ein SMS-Abruf zum Termin/Richtzeit entfällt als Praxis-Standard.
Auf Wunsch können Sie sich per SMS zum Termin/Richtzeit von uns abrufen lassen. Eine entsprechende Auswahlmöglichkeit existiert bei der Onlinebuchung.
Begleitpersonen
Es können wieder zwei Elternteile/Begleitpersonen eine(n) Patientin/Patienten bei einem Termin/Richtzeit begleiten.
Beschäftigungsmaterial für die Kinder
Es stehen wieder alle unsere Spielzeuge, Bücher und Zeitschriften zur Verfügung.
Essen und Trinken
Wir bitten aus hygienischen Gründen um entsprechende Umsicht mit Nahrungsmitteln in der Praxis.
Das Verbot für Essen und Trinken entfällt.
Abstandsgebot
Ein striktes Abstandsgebot von 1,5 Metern entfällt.
Coronatestpflicht bei Atemwegsinfektsymptomen
Wir bitten bei hinweisgebenden Symptomen (Atemwegsinfekt) unverändert um einen Corona-Antigen-Schnelltest in häuslicher Umgebung. Eine Schnelltestpflicht vor Besuch der Akutsprechstunde entfällt jedoch.
Was bleibt aktuell an Infektionsschutzmaßnahmen noch bestehen:
- FFP2 Maskenpflicht für alle Patienten und Begleitpersonen ab 14 Jahren (laut IfSG bis min. 7 April 2023)
- Mundschutzpflicht für alle Patienten und Begleitpersonen ab 6 Jahren (laut IfSG bis min. 7 April 2023)
- Handschuh / FFP2 Schutz der Mitarbeiter (Regelung wird zunächst beibehalten)
- Erweiterte Oberflächenhygiene (Regelung wird dauerhaft beibehalten)
- Anmeldepflicht (per Mail, Onlinebuchung oder Telefon) der Patienten (Regelung wird dauerhaft beibehalten)
- Private Akutsprechstunde (ist ab April 2023 wieder geplant, weitere Infos folgen vorab)
Vom 20. Februar - 24. Februar 2023 befindet sich die Praxis Dr. Beck & Kollegen im Frühjahrsurlaub.
Mehr Infos unter dem Punkt "Urlaub"
Wie Sie an unserer Online-Terminlage (online buchbare Richtzeiten der täglichen Akutsprechstunden) immer gut erkennen können, hat sich die Versorgungslage in unseren täglichen Sprechstunden deutlich entspannt.
Wir hoffen, dass wir Sie trotz der extremen Infektwelle des November/Dezember 2022 mit Ihren Anliegen immer zufriedenstellend versorgen konnten.
Das gesamte Team der Praxis Dr. Beck & Kollegen möchte sich auf diesem Wege bei den Patienten und Familien herzlich für die Unterstützung und Nachsicht bedanken!
Wir haben unser Akutsprechstundenangebot für Sie nochmal erweitert und können die tägliche Versorgungsanfragen nun hiermit in aller Regel wieder tagesgleich umsetzen.
Tipp: Nutzen Sie gerne unser Online-Buchungssystem für Ihre Richtzeitanfragen in den Akutsprechstunden.
In den Herbst-Wintermonaten sind wir immer sehr bemüht, die stark steigende Zahl der Patientenanfragen der täglichen Akutsprechstunden abzuarbeiten. Mit dem Wechsel in den Winterplan (zum 01. Oktober 2022, s.u.) sinken daher unsere Versorgungskapazitäten in den Terminsprechstunden zugunsten der Akutsprechstunden deutlich.
Um Ihre planbare Anliegen und Wünsche der Frühjahrs- und Sommerzeit 2023 frühzeitig vereinbaren zu können, haben wir unseren Terminkalender bereits zum jetzigen Zeitpunkt bis zum 31. Juli 2023 freigegeben.
Fragen Sie bitte frühzeitig Ihre Termine per Mail an, damit wir Ihren individuellen Terminwünschen entsprechen können.
Wir betreuen mittlerweile einige tausend Kinder- und Jugendliche in der Region und das gesamte Praxisteam arbeitet täglich mit großem Einsatz, um alle Akutanfragen der Patienten zu priorisieren und gut zu versorgen.
Im aktuellen Herbst/Winter stoßen wir aufgrund der extremen Infektwelle mittlerweile häufig an unsere täglichen Belastungs- und Versorgungsgrenzen. Neben den Terminen der Terminsprechstunden (Vorsorgen, Beratungen, Impfungen, etc.), betreuen wir im Herbst / Winter teilweise bis zu 100 Akutpatienten pro Tag.
Wenn man sich vergegenwärtigt, dass alle Akutanfragen im Rahmen der 3 - 5 Stunden der Akutsprechtunden des Tages versorgt werden müssen, erkennt man die enorme Arbeitsdichte in diesem Sprechstundenabschnitt. Nach Abzug der Transferzeiten und der Dokumentation, stünden uns rechnerisch nur Arzt-Patienten-Kontaktzeiten von wenigen Sekunden zur Verfügung (180 - 300 Minuten/100 Patienten). Ein weiterer Abbau der Terminsprechstundenabschnitte ist im Herbst/Winter nicht möglich, da viele Routineaufgaben (s.o.) nicht gänzlich eingestellt werden können.
Einerseits mahnt der Gesetzgeber und auch das Arbeitsrecht (Schutz der Mitarbeiter), dass eine Arztpraxis seine täglichen Kapazitätsgrenzen angemessen und realistisch setzen muss. "(...) Ein Arzt darf nur so viele Patienten zur Behandlung annehmen, dass ihm deren sachgemäße Betreuung unter Berücksichtigung seiner Arbeitskraft möglich bleibt (...)" (vgl. Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe Münster 2. Kammer, 08.08.2007, Aktenzeichen: 16 K 349/07.T).
Andererseits sind wir seitens der Berufsordnung für Ärzte vertragsärztlich verpflichtet medizinisch dringliche Fällen und „Notfallsituation“ umgehenden bzw. tagesgleich zu behandeln. (vgl. §7 Abs. 2 Berufsordnung für Ärzte).
Wir sind daher insbeondere im Herbst/Winter auch auf Ihr Einschätzungsvermögen und Ihr Verantwortungsgefühl uns gegenüber angewiesen.
Ohne Ihre Mithilfe und Kooperation ist die Versorgung dieser Zahl an Patienten in unseren täglichen Akutsprechstunden nicht durchführbar.
Wir bitten Sie daher um folgende Unterstützung:
Wägen Sie bitte eigenverantwortlich ab, ob ein Arztkontakt wirklich notwendig ist!
Viele fieberhafte Infekte können ersteinmal zu Hause symptomatisch betreut und durch Sie beobachtet werden, bevor Sie - bei fehlender Besserung - dann ggf. Kontakt zu uns aufnehmen. Bis März 2023 besteht für Patienten die Möglichkeit sich nach telefonischer Rücksprache auch krankschreiben zu lassen, dies gilt auch für Schulbescheinigungen und für die Kind-AU (Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes). Rezepte für symptomlindernde Medikamente können Sie sich nach telefonischer Rücksprache bei uns abholen.
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir nicht jedes Anliegen noch am gleichen Tage versorgen können!
Im Falle einer ausgebuchten Akutsprechstunde und bei einem Beschwerdebild, das medizinisch nicht zwingend noch am gleichen Tag einen Arztkontakt benötigt, können wir Ihnen aktuell häufig nur eine Richtzeit am Folgetag anbieten. Aktuell sind in aller Regel bis ca. 09:00 Uhr alle Richtzeiten für unsere Akutsprechstunden des aktuellen Tages restlos vergeben.
In dieser Situation dürfen unsere Mitarbeiterinnen nur noch wenige „Notfall-Richtzeiten“, für medizinisch dringliche Fälle oder subakute Notfälle, nach der eigentlichen Sprechstunde einplanen (siehe unten).
Lassen Sie sich durch unsere Mitarbeiterinnen am Telefon beraten!
Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne zu dem aktuellen Krankheitsbild am Telefon. Wichtige Aspekte der häuslichen Betreuung können hier ebenso wie medizinische Warnhinweise besprochen werden.
Meiden Sie hierbei bitte telefonische Stoßzeiten von 08:00 - 10:00 Uhr. Telefonzeiten mit geringerer Wartezeit für Anrufer sind 10:00 - 12:00 Uhr, sowie ggf. 15:30 - 17:00 Uhr.
Terminanfragen für die Terminsprechstunde stellen Sie bitte per E-Mail!
Nutzen Sie für Terminanfragen an unser Team bitte die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Mail. Jede Mail entlastet unsere Telefonleitungen. Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitslast für das Team, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen ggf. erst innerhalb von 2 - 3 Werktagen per Mail antworten können.
Richtzeitanfragen für die Akutsprechstunde buchen Sie bitte online!
Für Richtzeiten in einer unserer Akutsprechstunden nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Onlinebuchung oder melden Sie sich telefonisch im Rahmen unserer Sprechstundenzeiten. Telefonzeiten mit geringer Wartezeit für Anrufer sind 10:00 - 12:00 Uhr, sowie ggf. 15:30 - 17:00 Uhr.
Onlinerichtzeiten werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten von uns freigegeben. 50% - 70% der Richtzeiten stehen bereits am Vortag der Akutsprechstunde für eine Buchung zur Verfügung. 30 – 50 % der Richtzeiten werden um ca. 08:00 Uhr am Tag der Akutsprechstunden zur Buchung freigegeben.
Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitslast für das Team, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen keine Richtzeit für die Akutsprechstunden per Mail vermitteln und Sie nicht auf Mailanfrage zurückrufen können!
Haben Sie Verständnis für Absagen im Krankheitsfall!
Auch Ärzte, Ärztinnen und MFAs erkranken einmal oder haben Kinder die erkranken oder ggf. in COVID-Quarantäne bzw. -Isolation geschickt werden. Vor der oben beschriebenen Mehrbelastung ist es gut nachvollziehbar, dass der Ausfall einzelner oder gar mehrerer Teammitglieder aktuell nicht mehr kompensiert werden kann.
Planen Sie bitte immer Wartezeiten mit ein!
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es in den kommenden Monaten, trotz Ihrer Richtzeit oder Ihres Termines, immer wieder zu Wartezeiten für Sie kommen kann. Warten Sie gerne im Auto auf unserem Parkplatz hinter der Praxis oder gehen Sie bei gutem Wetter in unmittelbarer Praxisnähe spazieren. Planen Sie bitte Wartezeiten vorab bereits ein und freuen Sie sich sollte diese nicht entstehen.
Notfall-Richtzeiten
Um medizinisch dringliche Fälle auch noch bei überbuchter Akutsprechstunde tagesaktuell sichten zu können, besteht für Sie ab sofort die prinzipielle Möglichkeit eine sog. "Notfall-Richtzeit" buchen zu können. In der Notfall-Richtzeit wird Ihr Kind, trotz fehlender Tages-Versorgungskapazität, im Anschluss an die abgearbeitete Akutsprechstunde versorgt.
Wir bitten Sie mit diesem Privileg sehr verantwortungsvoll umzugehen, denn das Team wird für Ihre Versorgung Überstunden machen!
Aus diesem Grund ist für die Buchung einer "Notfall-Richtzeit" auch eine verbindliche schriftliche Anmeldung (Details auf Anfrage per Mail), mit einer konkreten Begründung uns gegenüber notwendig.
Bei akuten Notfallsituationen (heftigsten Schmerzen/Gefahr eines dauerhaften gesundheitlichen Schadens), können Sie sich natürlich auch ohne Richtzeit und Vorankündigung und zu jedem Zeitpunkt in unserer Praxis vorstellen. Weitere Infos zum Vorgehen bei Notfällen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Team der Praxis Dr. Beck & Kollegen
Mit der nun erfolgten Zulassung des Kleinkinderimpfstoffes COMIRNATY® ORIGINAL (Kleinkinder; 3 µg) für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren, steht nun auch für diese Altersgruppe erfreulicherweise ein effektiver Impfstoff zur Verfügung.
Nach sorgfältiger Auswertung der zur Verfügung stehenden Daten hat nun die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre COVID-19-Impfempfehlungen für diese Altersklasse veröffentlicht.
Eine „allgemeine Impfempfehlung“ gegen COVID-19, bei sonst gesunden Kleinkindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren, wird seitens der STIKO nicht ausgesprochen.
Die STIKO empfiehlt Kleinkindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren die Impfung gegen COVID-19 nur bei entsprechenden Vorerkrankungen (siehe Liste unten), die ein erhöhtes Risiko eines komplikativen Verlaufes darstellen.
Für vorbelastete Kleinkinder ist eine Grundimmunisierung mit 3 Impfstoffdosen des Kleinkinderimpfstoffs Comirnaty 3µg (BioNTech/Pfizer) im Abstand von 0 - 3 - 8 Wochen (Mindestabstand zur jeweils vorangegangenen Impfung) vorgesehen.
Vorbelastete Kleinkinder (6 Monate bis 4 Jahre) die bereits eine labordiagnostisch bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, werden mit nur 2 Impfstoffdosen Kleinkinderimpfstoff Comirnaty 3µg im Abstand von 12 Wochen, etwa 6 Monate nach der Infektion versorgt.
Bei dem Kleinkinderimpfstoff Comirnaty 3µg handelt es sich nicht um einen an die Omikron-Virusvariante angepassten Impfstoff, sondern um den ursprünglichen Impfstoff Comirnaty.
Grunderkrankungen, bei denen die STIKO eine vollständige Grundimmunisierung mit dem den jeweiligen (Klein-) Kinderimpfstoffen Comirnaty 3µg bzw. 10 µg empfiehlt:
- Adipositas (> 97. Perzentile des BMI)
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
- Angeborene zyanotische Herzfehler (O2-Ruhesättigung < 80%) und Einkammerherzen
- Chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion
- Chronische Nierenerkrankungen
- Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
- Diabetes mellitus, wenn nicht gut eingestellt
- Frühgeborene im Alter < 2 Jahre (*Einschränkung siehe unten)
- Schweres oder unkontrolliertes Asthma bronchiale im Alter ≥ 5 Jahre
- Schwere Herzinsuffizienz
- Schwere pulmonale Hypertonie
- Syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
- Trisomie 21
- Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen
Die Praxis Dr. Beck & Kollegen unterstützen die neue Empfehlungen der STIKO. In der Bewertung der Vorerkrankungen schließen wir uns aber den Berufsverbänden DGKJ, DGPI und der BVKJ an, dass der Risikofaktor „Frühgeburtlichkeit bei Kindern im Alter < 2 Jahren“ zu weit gefasst erscheint. Ein relevant erhöhtes Risiko ergibt sich auch aus unserer Sicht bei Frühgeburt nur für sehr unreife Frühgeborene (< 32. Schwangerschaftswoche).
Nebenbemerkung zur Impfung von Kindern im Alter von 5 – 11 Jahren:
Gesunden Kindern im Alter von 5 – 11 Jahren wird zum Aufbau einer Basisimmunität weiterhin die Impfung mit einer Impfstoffdosis empfohlen, unabhängig von durchgemachten SARS-CoV-2-Infektionen.
Kindern im Alter von 5 – 11 Jahren mit Vorerkrankungen (Erkankungsliste oben) wird weiterhin eine vollständige Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen, sowie bis zu 2 Auffrischimpfungen unter Berücksichtigung von durchgemachten SARS-CoV-2-Infektionen empfohlen.
Termine für eine COVID-Impfung (Grundimmunisierung & Booster) in unserer Praxis:
Aus organisatorischen Gründen haben wir in diesem Zeitraum feste Zeitfenster für die COVID-Impfung in unserer Praxis:
Dienstag 11:00 - 13:00 Uhr
Falls Sie einen Termin für die Impfung vereinbaren wollen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail bei uns:
In den Herbst-Wintermonaten sind wir immer sehr bemüht, die stark steigende Zahl der Patientenanfragen der täglichen Akutsprechstunden abzuarbeiten. Mit dem Wechsel in den Winterplan (zum 01. Oktober 2022, s.u.) sinken daher unsere Versorgungskapazitäten in den Terminsprechstunden zugunsten der Akutsprechstunden deutlich.
Um Ihre planbare Anliegen und Wünsche der anstehenden Herbst-Winter-Frühjahrszeit (01. Oktober 2022 bis 31. März 2023) frühzeitig vereinbaren zu können, haben wir unseren Terminkalender bereits zum jetzigen Zeitpunkt bis zum 31. März 2023 freigegeben.
Fragen Sie bitte frühzeitig Ihre Termine an, damit wir Ihren individuellen Terminwünschen auch entsprechen können.
Der Herbst beginnt, die Infektrate steigt rasant und wir wechseln - wie jedes Jahr - unsere Sprechstundenaufteilung zum 01. Oktober in den Winterbetrieb. Der Winterplan der Sprechstundenaufteilung gilt immer vom 01. Oktober, bis zum 31. März des Folgejahres.
Bedeutet für Sie, dass wir nun deutlich mehr Zeit und Aufmerksamkeit der täglichen Akutversorgung aller Infekterkrankungen widmen, wir aber unser Angebot für längere Termine (insbesondere Vorsorgetermine) für die Dauer des Winterplans spürbar zurückfahren werden.
Planbare Termine in der anstehenden Herbst-Winter-Frühjahrszeit (01. Oktober 2022 bis 31. März 2023) sollten sie daher frühzeitig per Mail bei uns anfragen. Die Terminkalender sind ab sofort bis zum 31. März 2023 geöffnet.
In den Wintermonaten sind wir bemüht, die stark steigende Zahl der Patientenanfragen ruhig aber effektiv zu bearbeiten. In der Akutsprechstunde bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass keine Möglichkeit einer Arztwahl besteht.
Akutsprechstunde im Winter 22/23
Montag 08:00 – 12:00 + 16:00 – 17:00
Dienstag 10:00 – 12:00 + 16:00 – 17:00
Mittwoch 10:00 –
12:00
Donnerstag 10:00 – 12:00 + 16:00 – 17:00
Freitag 10:00 – 12:00
Terminsprechstunde im Winter 22/23
Montag - - - - - - - 14:30 – 16:00
Dienstag 7:45 – 10:00 + 14:30 – 16:00
Mittwoch 7:45 –
10:00
Donnerstag 7:45 – 10:00 + 14:30 – 16:00
Freitag 7:45 – 10:00
So schnell kann es gehen ... , der neueste, an die aktuell zirkulierenden Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepasste Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer ist nun bei uns eingetroffen:
COMIRNATY® ORIGINAL/OMICRON BA.4-5
Die Europäische Kommission (EU) hat auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur den Impfstoff zugelassen. Er ist ausschließlich zum Boostern von Personen ab zwölf Jahren bestimmt, die bereits grundimmunisiert sind. Die Zulassung war ursprünglich für Mitte Herbst erwartet worden und kam nun deutlich früher.
Die bestehenden COVID-19-Impfstoffe zur Grundimmunisierung bieten zwar unverändert einen sehr guten Schutz vor Krankenhausaufenthalten und Todesfällen infolge einer Covid-19-Erkrankung, doch ihre Wirksamkeit gegen eine Infektion mit COVID 19 hat mit der Mutation des Virus zu neuen Varianten stark abgenommen.
Wir nutzen nun für die Boosterimpfung ab 12 Jahre ausschließlich den neuesten bivalenten Impfstoff "Comirnaty Orig./BA.4-5 Impfstoff" von BioNTech/Pfizer.
Wie wirksam sind die neuen angepassten Impfstoffe?
Studiendaten zeigten, dass eine Booster-Impfung mit den neuen Vakzinen eine deutliche stärkere und für die aktuellen Varianten passendere Immunreaktion auslöste, als das die bestehenden Impfstoffe erwirken. Daten zum tatsächlichen Schutz vor symptomatischer Infektion, schwerer Erkrankung und Tod sind aber erst aus der breiten Anwendung zu erwarten.
Kann ich mich mit den neuen angepassten Impfstoffen grundimmunisieren lassen?
Nein, die neuen angepassten Impfungen sind nur für die Boosterimpfung zugelassen.
Für eine Grundimmunisierung gegen COVID (1. + 2. Impfung) stehen unverändert nur der ursprünglichen Impfstoffe zur Verfügung.
Wer soll sich mit den neuen Vakzinen impfen lassen?
Für Deutschland gibt es aktuell noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu dem ganz neuen Comirnaty Orig./BA.4-5 Impfstoff.
Die STIKO empfiehlt aber generell allen Mitbürgern ab 12 Jahren die 1. Boosterimpfung, im Abstand von 3 Monaten nach dem 2. Immunkontakt (allermeist Abschluss der Grundimmunisierung), und zusätzlich allen Personen ab 60 Jahren oder mit entsprechenden Vorerkrankungen auch eine 2. Boosterimpfung, im Abstand von 6 Monaten nach dem 3. Immunkontakt (allermeist 1. Boosterimpfung).
Termine für eine COVID-Impfung (Grundimmunisierung & Booster) in unserer Praxis:
Aus organisatorischen Gründen haben wir in diesem Zeitraum feste Zeitfenster für die COVID-Impfung in unserer Praxis:
Dienstag 11:00 - 13:00 Uhr
Falls Sie einen Termin für die Impfung vereinbaren wollen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail bei uns:
Zu Beginn der Coronapandemie stellte unsere tägliche Videosprechstunde eine gute kontaktlose Alternative zur persönlichen ärztlichen Beratung und Betreuung dar.
In der jetzigen Phase der Pandemie (u.a. etablierte Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht, breites Impfstoffangebot, milder verlaufende SARS-CoV-2-Varianten), beenden wir nun unser Angebot der Videosprechstunde, aufgrund der deutlich rückläufigen Nachfrage seitens der Patienten.
Die bestehenden COVID-19-Impfstoffe zur Grundimmunisierung bieten zwar unverändert einen sehr guten Schutz vor Krankenhausaufenthalten und Todesfällen infolge einer Covid-19-Erkrankung, doch ihre Wirksamkeit gegen eine Infektion mit COVID 19 hat mit der Mutation des Virus zu neuen Varianten stark abgenommen.
Gemäß der EMA-Empfehlung hat die EU-Kommission in den letzten Tagen zwei an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Impfstoffe zugelassen. Unsere Praxis beginnt mit der Versorgung unserer jugendlichen Patienten ab dem 12. September 2022.
Wir nutzen hierbei ausschließlich den neuen bivalenten Impfstoff "Comirnaty Orig./BA.1-Impfstoff" von BioNTech/Pfizer.
Wie wirksam sind die neuen angepassten Impfstoffe?
Erste klinische Studiendaten zeigten, dass eine Booster-Impfung mit den neuen Vakzinen eine deutliche stärkere und für die aktuellen Varianten passendere Immunreaktion auslöste, als das die bestehenden Impfstoffe erwirken. Dabei schnitten sie auch gegen die Varianten BA.4 und BA.5 recht gut ab - allerdings natürlich in geringerem Maße als gegen BA.1. Daten zum tatsächlichen Schutz vor symptomatischer Infektion, schwerer Erkrankung und Tod sind aber erst aus der breiten Anwendung zu erwarten.
Kann ich mich mit den neuen angepassten Impfstoffen grundimmunisieren lassen?
Nein, die neuen angepassten Impfungen sind nur für die Boosterimpfung zugelassen.
Für eine Grundimmunisierung gegen COVID (1. + 2. Impfung) stehen unverändert nur der ursprünglichen Impfstoffe zur Verfügung.
Wer soll sich mit den neuen Vakzinen impfen lassen?
Für Deutschland gibt es aktuell noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu den neuen angepassten Impfstoffen.
Die STIKO empfiehlt aber generell allen Mitbürgern ab 12 Jahren die 1. Boosterimpfung, im Abstand von 3 Monaten nach dem 2. Immunkontakt (allermeist Abschluss der Grundimmunisierung), und zusätzlich allen Personen ab 60 Jahren oder mit entsprechenden Vorerkrankungen auch eine 2. Boosterimpfung, im Abstand von 6 Monaten nach dem 3. Immunkontakt (allermeist 1. Boosterimpfung).
Sollte man nicht besser auf an BA.4 und BA.5 angepasste Impfstoffe warten?
Es sind bereits Impfstoffe in Aussicht, der an die Subtypen BA.4/BA.5 angepasst ist. Die US-Arzneimittelbehörde FDA erteilte solchen Präparaten von BioNTech/Pfizer und Moderna bereits eine Notfallzulassung. Für Europa könnte die Zulassung laut EMA irgendwann im Herbst erfolgen. Wir raten aber allen Personen, denen die STIKO eine Booster-Impfung empfiehlt, nicht auf neue, noch bessere Impfstoffe zu warten, sondern sich wenn die individuelle Zeit gekommen ist, sich mit dem jew. besten verfügbaren Impfstoff versorgen zu lassen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht einmal gesagt werden, welcher der beiden Impfstofftypen, Comirnaty Orig./BA.1-Impfstoff oder der zukünftige Comirnaty BA.4/BA.5-Impfstoff, im kommenden Herbst und Winter wirklich besser schützt.
Termine für eine COVID-Impfung (Grundimmunisierung & Booster) in unserer Praxis:
Aus organisatorischen Gründen haben wir in diesem Zeitraum feste Zeitfenster für die COVID-Impfung in unserer Praxis:
Dienstag 11:00 - 13:00 Uhr
Falls Sie einen Termin für die Impfung vereinbaren wollen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail bei uns:
Der bewusste und evidenzbasierte Einsatz antibiotischer Wirkstoffe ist eine unserer wichtigsten Aufgaben im Rahmen der Versorgung unserer Patienten.
Das Verordnungsmanagement der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) ermöglicht allen Praxen ihr Verordnungsverhalten in Bezug auf systemische Antibiotika im Vergleich zur Fachgruppe abzubilden.
Die Praxis Dr. Beck & Kollegen liegt im Vergleich mit den übrigen Praxen für Kinder- und Jugendmedizin unverändert deutlich unter dem Durchschnitt in Bezug auf die Verordnungshäufigkeit systemischer Antibiotika in Westfalen Lippe.
Auszug aus dem Antibiotikabericht des Verordnungsmanagements der KVWL vom 05.09.2022
Auswertungsquartal I/2022; Vergleichsgruppe (VG) = Andere kinder- und
jugendmedizinische Praxen der Bezirksstelle
Der jährlich aktualisierte Grippeimpfstoff "Vaxigrip tetra 2022/2023" ist bei uns eingetroffen und wir starten mit der Grippeimpfung unserer Patienten ab dem 13.09.2022.
Aktuelle Situation:
Das Wichtigste für den dritten Corona-Herbst/Winter bleibt unverändert, dass sich möglichst viele Menschen in der Bevölkerung mit dem (neuen angepassten) Covid-19 Impfstoff und gegen die saisonale Grippe (Influenza) impfen lassen!
Die letzten Grippewellen (20/21 und 21/22) blieben zwar aufgrund der weitreichenden allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen sehr mild, es ist jedoch anzunehmen, dass Atemwegsinfektionen in diesem Winter in größerem Umfang zurückkehren werden (aufgrund der Rücknahme der Infektionsschutzmaßnahmen), dies betrifft auch und im Besonderen die saisonale Influenza.
Wir empfehlen daher allen Familien, neben der Corona-Impfung der impffähigen Familienmitglieder, auch die jährliche Auffrischung des Grippeschutzes.
Warum Kinder und Jugendliche gegen die Influenza impfen?
Kleinkinder, junge Schulkinder und Jugendliche erkranken überdurchschnittlich häufig an der saisonalen Influenza. Diese verläuft zwar allermeist ohne Komplikationen, die Kinder und Jugendlichen tragen die Influenza aber in die Familien und infizieren statistisch 2-3 weitere (allermeist ungeimpfte) Familienmitglieder. Zudem entfaltet die Influenzaimpfung bei Kindern eine deutlich höhere Schutzrate, im Vergleich zu den älteren (Risiko-)Patienten, daher führt die Impfung dieser Patientengruppen zu einem sehr effektiven Umgebungsschutz, wovon insb. die Großeltern profitieren.
Wer kann in unserer Praxis geimpft werden?
Wir bieten Ihnen die Grippeimpfung Ihrer ganzen Familie (Kinder & Eltern bis 59 Jahre) in einem Termin an. Der Impfstoff kann ab einem Alter von 6 Monaten bis zu einem Lebensalter bis 59 Jahre verimpft werden (ab 60 Jahren wird ein Influenza-Hochdosisimpfstoff empfohlen). Wir empfehlen die Influenzaimpfung ab dem Besuch des Kindergartens.
Womit wird geimpft und wie ist die Verträglichkeit der Impfung?
Wir impfen mit dem Influenza-Vierfachimpfstoff (= tetravalent; syn. quadrivalent) "Vaxigrip tetra 2022/2023" (2 Influenza-A-Stämme, 2 Influenza-B-Stämme).
Es handelt sich um einen Influenza-Spaltimpfstoff (Virusimpfstoff, inaktiviert), er besteht nicht aus vermehrungsfähigen Erregern oder mRNA. Die Rate an milden fieberhaften Reaktionen nach der Impfung liegt deutlich unter 10%.
Aufwand und Kosten der Impfung:
Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Teilnahme am Impftermin. Es entstehen Ihnen ansonsten keinerlei Kosten.
Zeitraum und Termine der Impfung:
Die Grippeimpfung erfolgt am besten zwischen Mitte September bis Mitte Dezember.
Aus organisatorischen Gründen, haben wir in diesem Zeitraum feste Zeitfenster für die Grippeimpfung in unserer Praxis:
Dienstag 14:15 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:15 - 16:00 Uhr
Falls Sie einen Termin für die Impfung vereinbaren wollen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail bei uns:
Die Bildtechnik und Leistungsfähigkeit aktueller Sonografiesysteme hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt.
Neben dem Ausbau unseres Praxislabors, haben wir in den letzten Monaten in ein modernes und leistungsfähiges Ultraschallsystem investiert.
Unser neues Sonografiegerät „Mindray DC40 Full-HD“ unterstützt das komplette internistisch-pädiatrische Diagnostikspektrum und ist mit vielen Messextras ausgestattet.
Das neue System hat ab Anfang August 2022 unser in die Jahre gekommendes Toshiba-Gerät von 2008 ersetzt.
Durch eine zusätzliche Erweiterung der Sonografiesonden, können wir Ihnen nun mehr sonografische Leistungen in modernster Bildtechnik in unserer Praxis anbieten:
Organultraschall
Gefäßultraschall (Farb-Doppler-Verfahren)
in speziellen Fragestellungen, u.a.
Gelenkultraschall
Weichteilultraschall
Fraktur-Ultraschall
in speziellen Fragestellungen
Wir freuen uns auf den Einsatz unseres neuen Sonografiesystems in der Versorgung Ihrer Kinder.
Mindray DC 40 Full-HD
Mindray DC 40 Full-HD
Mindray DC 40 Full-HD
In den letzten Wochen haben wir das Akutlabor der Praxis um zwei moderne Laboranalysegeräte erweitert!
Hämatologie-Laborgerät Swelab Alfa Plus
Das Swelab Alfa Plus ist unser neues, vollautomatisches Hämatologie-Analysegerät.
Mit nur 20µl kapillärem Vollblut (entspricht ca. 1 Tropfen Blut aus der Fingerbeere), können wir hiemit innerhalb weniger Minuten ein komplettes Blutbild erstellen.
Die Analyse beinhaltet folgende Parameter:
Leukozytenzahl (WBC), Granulozytenzahl (GRAN), Lymphozytenzahl (LYM), Erythrozytenzahl (RBC), Hämoglobingehalt (HGB), mittleres Zellvolumen der Erythrozyten (MCV), Hämatokrit (HCT), mittlerer korpuskulärer Hämoglobingehalt (MCH), mittlere korpuskuläre Hämoglobinkonzentration (MCHC), relative und absolute Verteilungsbreite der Erythrozyten (RDW% und RDWa), Thrombozytenzahl (PLT), mittleres Thrombozytenvolumen (MPV), Thrombokrit (PCT), relative und absolute Verteilungsbreite der Thrombozyten (PDW% und PDWa), Anteil und Konzentration großer Thrombozyten (P-LCR, P-LCC).
CRP-POCT-Messgerät LumiraDx-Analyser
Der LumiraDx-Analyser ist ein neues, vollautomatisches, mikrofluidisches Immunfluoreszenzmesssystem, zur quantitativen Bestimmung des Entzündungsproteins „C-reaktives Protein“ (CRP) im menschlichen Blut.
Mit nur 20µl kapillären Vollblut (entspricht ca. 1 Tropfen Blut aus der Fingerbeere), ermittelt es das CRP vergleichbar zügig (ca 5 Minuten), allerdings wesentlich exakter und verlässlicher, als unser bisher genutztes immunphotometrisches Messsystem.
Die hierüber realisierbare sehr exakte CRP-Bestimmung, wird zudem in einem deutlich größeren Messbereich angegeben (5,0 – 250,0 mg/L).
Die Praxis Dr. Beck & Kollegen ist mit diesen Investitionen nun der Lage, alle für Kinder- und Jugendliche wichtigen Infektparameter (Blutbild und CRP), durch die Analyse von 40 µl Vollblut (zwei Blutstropfen), gewonnen im Rahmen einer schmerzlosen kapillären Abnahme an der Fingerbeere, direkt vor Ort durchzuführen. Die Laborergebnisse liegen dabei innerhalb weniger Minuten vor und können unmittelbar mit den Patienten bzw. Eltern besprochen werden.
Insbesondere in den infektreichen Wintermonaten wird diese Modernisierung zu einer weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen. Virale Infektionen werden noch sicherer als solche erkannt und antibiotische Wirkstoffe können angemesen zurückhaltend und nur wenn wirklich sinnvoll und notwendig als Therapieoption erwogen werden.
Swelab Alfa Plus
LumiraDx-Analyser mit CRP-Test-Chip
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat nach sorgfältiger Abwägung aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten am 24.05.2022 ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder aktualisiert:
1. Die STIKO empfiehlt allen gesunden Kindern 5 – 11 Jahren die Durchführung mindestens einer COVID-19- Impfung.
Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bekannt, soll die Impfung frühestens 3 Monate nach der Infektion verabreicht werden. Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden. Für alle Kinder wird die Frage der Notwendigkeit einer Vervollständigung der Grundimmunisierung bzw. einer Auffrischimpfung im Spätsommer bzw. vor Wiederanstieg der Infektionszahlen erneut evaluiert.
Darüber hinaus kann individueller Wunsch der Kinder und/oder Eltern bzw. Sorgeberechtigten und nach entsprechender ärztlicher Aufklärung auch eine vollständige Grundimmunisierung erfolgen (2 Impfungen im Abstand von 3 - 6 Wochen).
2. Die STIKO empfiehlt gesunden Kinder eine vollständige Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen, wenn sich in ihrem Umfeld enge Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.
Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, müssen zunächst nicht erneut geimpft werden.
3. Die STIKO empfiehlt Kindern mit enstprechenden Vorerkrankungen eine Grundimmunisierung mit 2 Impfungen (Abstand 3 – 6 Wochen) sowie eine Auffrischimpfung (Abstand 3 Monate).
Die Erweiterung der Impfempfehlung auf alle Kinder von 5 - 11 Jahre wird vorsorglich ausgesprochen, weil ein erneuter Anstieg von SARS-CoV-2-Infektionen im kommenden Herbst bzw. Winter zu erwarten ist. Die Impfung der 5 – 11-jährigen Kinder soll vorzugsweise mit Comirnaty (10 μg) durchgeführt werden.
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Praxis Dr. Beck & Kollegen zur Aktualisierung der Stellungnahme der STIKO:
Wir begrüßen die Erweiterung der Impfempfehlungen gegen COVID-19 der STIKO ausdrücklich.
Ein solider Schutz vor symptomatischer Infektion, schwerer Erkrankung und Transmission (Weitergabe des Virus) ist erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem SARS-CoV-2- Spikeprotein zu erlangen. Die Impfung hat sich in allen Studien und den bisherigen Beobachtungszeiträumen auch in der Altersklasse 5 - 11 Jahre als sehr sicher und wirksam erwiesen. Allein in Deutschland wurden vom Dezember 2021 bis Mai 2022 bereits 5,3 Millionen Kinder zw. 5 - 11 Jahre grundimmunisiert, weltweit sind es bereits viele hundert Millionen Kinder.
Wie bei jeder Impfung können auch nach der Corona-Schutzimpfung mit dem Kinder-Impfstoff von BioNTech/Pfizer bei Kindern Impfreaktionen oder unerwünschte Nebenwirkungen auftreten.
Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten allermeist nur Stunden bis zu wenigen Tage an.
Die beobachteten Impfreaktionen in der Zulassungsstudie bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren sind ähnlich wie bei Personen ab 12 Jahren.
Die häufigsten Impfreaktionen waren folgende lokale Reaktionen:
Insgesamt fühlen wir uns in unserer bisherigen Einschätzung und Handhabung der COVID 19 Impfung durch die Erweiterung der Impfempfehlung der STIKO bestätig.
Anfragen für einen COVID-Impftermin bitte per Mail an:
COVID-Impfsprechstunden der Praxis:
Dienstag: 11:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 11:00 Uhr
Der Winter neigt sich dem Ende entgegen und die Omikronwelle hat für die Kinder- und Jugendlichen Ihren Scheitelpunkt bereits hinter sich.
Zumindest in Bezug auf die Coronapandemie hoffen wir daher auf eine fortwährende Entspannung in den kommenden Wochen und Monaten.
Wir haben uns daher als Praxis entschlossen, den Modus der „pandemischen Notversorgung“ ab dem 01. April 2022 wieder aufzuheben und in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ überzugehen.
Im Detail bedeutet das ab 01. April 2022:
1. Zusammenlegung der beiden Akutsprechstundenteile zu einer gemeinsamen Akutsprechstunde
Die aktuell räumlich getrennten Akutsprechstunden „Allgemeine Akutsprechstunde“ und „Infektsprechstunde Atemwege“ werden wieder zu einer „Akutsprechstunde“ zusammengelegt. Als Eingang zur Akutsprechstunde dient nun wieder der Haupteingang (links vom Aufzug).
ACHTUNG ! Selbsttestpficht für Infektpatienten !:
Alle Kinder bzw. Jugendlichen mit Zeichen eines Atemwegsinfektes müssen vor der Vorstellung bei uns einen Corona-Antigen-Schnelltest (Selbsttest) zu Hause durchführen (nicht älter als 6 Stunden).
Ist der Corona-Selbst-Test negativ kann die Versorgung im Rahmen der Akutsprechstunde stattfinden, ist der Corona-Selbst-Test positiv, bitten wir Sie unbedingt um konkrete Vorankündigung. In diesem Fall wird die Versorgung unter Einsatz besonderer Infektionsschutzmaßnahmen in unserem Infektraum erfolgen. Nebeneingang RECHTS vom Aufzug, ohne Kontakt zur Anmeldung. Details werden wir Ihnen im Rahmen der Voranmeldung mitteilen.
2. Auflösung der zeitlichen Zweiteilung des Tages in Bezug auf die Termin- und Akutsprechstunde
Die Terminsprechstunde und Akutsprechstunde findet nun wieder vormittags und nachmittags statt. Es sind also auch wieder nachmittägliche Termine für unsere Schulkinder möglich.
3. Rückbau der COVID-Impfsprechstunde auf zwei Sprechstundenabschnitte in der Woche
Die Covid-Impfungen finden ab 01. April nun nur noch zu folgenden Zeiten statt:
4. Ab dem 01. April 2022 gelten wieder unsere regelhaften Sommerzeiten der Sprechstunden.
Akutsprechstunden
Montag 10:00 – 12:00 & 16:00 – 17:00
Dienstag 11:00 – 12:00 & 16:00 – 17:00
Mittwoch 11:00 – 12:00
Donnerstag 11:00 – 12:00 & 16:00 – 17:00
Freitag 11:00 – 12:00
Terminsprechstunden
Montag 7:45 – 10:00 & 14:15 – 16:00
Dienstag 7:45 – 11:00 & 14:15 – 16:00
Mittwoch 7:45 – 11:00
Donnerstag 7:45 – 11:00 & 14:15 – 16:00 -
Freitag 7:45 – 11:00
Alle anderen Corona-Infektionsschutzmaßnahmen haben zunächst weiterhin Bestand:
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Jetzt Ihre Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Kinder vereinbaren!
Mit dem Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb, wachsen ab April 2022 nun auch wieder unsere Versorgungskapazitäten in der Terminsprechstunde deutlich an.
Die aktuell aufgehobenen "Vorsorge-Grenzzeiten" bleiben angesichts der Corona-Pandemie unverändert für die Kinder ausgesetzt (U6 – U9), so dass wir Ihnen anbieten möchten, die im Rahmen des
Corona-Winters verschobenen bzw. abgesagten Vorsorgeuntersuchungen, ab April 2022 bei uns nachzuholen.
Der Terminkalender der Praxis ist aktuell bis zum 30. Juni 2022 freigegeben, sodass Ihnen ab sofort viele Terminmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Seit der Zulassung des Impfstoffes für die Altersklassen 5 - 11 Jahre, besteht auch für Kinder ab fünf Jahren ein Anspruch auf die Impfung nach der Coronavirus-Impfverordnung.
Der Arzt trägt kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführt.
Alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Impfverordnung mit einem für sie zugelassenen Impfstoff geimpften Personen können einen etwaigen Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens gegen den Staat geltend machen.
Nun hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) am 09.12.2021, nach Abwägung aller bis zu diesem Zeitpunkt vorhandener Studiendaten, zur Möglichkeit der COVID-19-Impfung im Alter von 5 bis 11 Jahren mit einem Beschlussentwurf geäußert.
Beurteilungskriterien der STIKO-Empfehlung:
Hauptziel und damit Hauptkriterium der Empfehlung der STIKO ist es schwere COVID-19-Verläufe und Todesfälle bei Kindern im Alter von 5-11 Jahren zu verhindern (sog. medizinischer Individualschutz).
Der Schutz vor Übertragung der Erkrankung an andere Gesellschaftsteilnehmer (sog. Transmissionsschutz) und die daraus resultierenden gesellschaftlichen Wechselwirkungen und sekundäre pandemische Nachteile (z.B. Belastungen der Kinder im Kontext der Quarantäne, Isolation, COVID-Testung und die allgemeine verminderte gesellschaftliche Teilhabe durch Schließung von Einrichtungen in Freizeit und Kultur), stellten für die aktuelle Stellungnahme der STIKO kein relevantes oder ein nur untergeordnetes Kriterium dar.
Kernaussagen des Beschlussentwurfes:
1. Die STIKO empfiehlt klar die COVID-19-Impfung für alle Kinder im Alter von 5-11 Jahren mit (in diesem Kontext) relevanten Vorerkrankungen.
2. Die STIKO empfiehlt klar die COVID-19-Impfung für alle Kinder im Alter von 5-11 Jahre, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können.
3. Die STIKO wertet die Impfung der Kinder im Alter von 5 - 11 Jahre ohne entsprechende Vorerkrankungen, bei denen ein Wunsch des Kindes oder der Sorgeberechtigten auf Schutz durch die Impfung besteht, in der Risiko-Nutzen-Abwägung als geeignet bzw. akzeptabel.
(vgl. Pressemitteilung vom 09.12.2021: "Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.")
Art/Modus der Schutzimpfung:
Die Impfung soll mit 2 Impfstoffdosen des mRNA-Impfstoffs "Comirnaty" der Firma BioNTech/Pfizer, mit der speziell für die Altersklasse zugelassenenen Wirkstoffkonzentration von 10µg/Dosis, im Abstand von 3-6 Wochen, durchgeführt werden.
Einschränkungen des STIKO-Beschlussentwurfes:
Es wird seitens der STIKO betont, dass das Risiko sehr seltener Nebenwirkungen der Impfung (selten=1 - 10 : 10.000, entspr. 0,1 - 0,01%; sehr selten=weniger als 1:10.000, entspr. weniger als 0,01% der Impflinge), aufgrund der noch eingeschränkten Studiendatenlage, derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden kann.
Sobald weitere Daten zur Sicherheit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe oder andere relevante Erkenntnisse vorliegen, wird die STIKO diese umgehend prüfen und die Empfehlung ggf. anpassen.
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Praxis Dr. Beck & Kollegen zur Stellungnahme der STIKO:
Wir begrüßen den zeitnahen Beschlussentwurf der STIKO ausdrücklich. Zur Interpretation sind die oben genannten Beurteilungskriterien und der Bewertungsprozeß an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin zu berücksichtigen. Die Empfehlung der STIKO für Kinder von 5 bis 11 Jahren erscheint mit der wissenschaftlichen Begründung zeitnah im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch Institutes.
Nicht erwähnt wurde der aus unser Sicht relevante Aspekt, dass die eingeschränkte Datenlage und die damit einhergehende Notwendigkeit der kontinuierlichen Neubewertung der Impfung, ebenfalls für die bisher nicht abschließend geklärten Fragen/Risiken der Erkrankung "COVID-19" in dieser Altersklasse gilt.
Dieser Faktor erlangt insbesondere vor dem Auftreten neuer SARS-CoV-2-Varianten (aktuelle VOC B.1.1.529; syn. Omicron) eine besondere Bedeutung.
Insgesamt fühlen wir uns in unserer bisherigen Einschätzung und Handhabung durch die STIKO bestätigt (siehe auch Abschnitt weiter unten: " Praxis Dr. Beck & Kollegen zur COVID-Kinder-Impfung (5 - 11 Jahre)".
Ihr Team der Praxis Dr. Beck & Kollegen
Praxis Dr. Beck & Kollegen
Kinder- & Jugendmedizin
Allergologie
Mittelstraße 11a
45549 Sprockhövel
Fon: 02339 / 91 28 31
Fax: 02339 / 12 19 770
Mail: info-praxis-beck@web.de
Sprechstundenzeiten:
Montags - Freitags
von 8:00 - 12:00 Uhr
Montags + Dienstags + Donnerstags
von 14:30 - 17:00 Uhr
Privat-Akutsprechstunde täglich
von 12:00 - 13:30 Uhr ab April 2023 wieder möglich