Aktuelles ...


Hier finden Sie Neuigkeiten der Praxis und um das Thema Kinder- & Jugendmedizin ...


April 2024 -  Praxis Dr. Beck & Kollegen erweitert Beratungsangebot

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu düfen, dass Dr. Beck in den letzten Wochen die medizinische Zusatzweiterbildung "Psychosomatische Grundversorgung" der Ärztekammer Westfalen Lippe erfolgreich abgeschlossen hat.

 

Psychische und psychosomatische Symptome bzw. Erkrankungen sind ab dem Schulalter sehr häufig.  In Deutschland leiden bis zu 10 Prozent der älteren Kinder bzw. Jugendlichen unter phasenweisen oder anhaltenden psychosomatischen Beschwerden.
Im medizinischen Versorgungsalltag werden psycho-somatische bzw. somato-psychische Krankheitsanteile leider sehr häufig  nicht erkannt, da viele Ärzte hier bisher wenig Ausbildung genossen haben.  

Die Zusatzweiterbildung der psychosomatische Grundversorgung hat das Ziel die Zusammenhänge zwischen seelischen Bedürfnissen und körperlichen Beschwerden bereits in der primärversorgenden Medizin besser erkennbar und behandelbar zu machen.
Durch den Einbezug psychischer und sozialer Faktoren auf die Beschwerdeentwicklung, soll eine bessere Versorgung und Beratung der Patienten gelingen.

 



April 2024 -  Sprechstundenaufteilung wechselt in den Sommerplan

Das Frühjahr beginnt, die Infektrate sinkt und wir wechseln, wie in jedem Jahr, unsere Sprechstundenaufteilung zum 01. April in unseren Sommerbetrieb (s.u.)
 
Der Sommerplan unserer Sprechstundenaufteilung gilt immer vom 01. April, bis zum 30. September des Jahres.

Bedeutet für Sie, dass wir nun deutlich mehr Zeit und Aufmerksamkeit unseren täglichen Terminsprechstunden widmen und unsere Akutsprechstundenangebote dafür reduzieren.


Akutsprechstunden im Sommer 2024   
Montag            10:00 – 12:00       +       16:00 – 17:00
Dienstag          11:00 – 12:00       +        16:00 – 17:00
Mittwoch         11:00 – 12:00                                                                               
Donnerstag     11:00 – 12:00        +       16:00 – 17:00
Freitag             11:00 – 12:00

 
Terminsprechstunden im Sommer 2024
Montag               7:45 – 10:00            +         14:30 – 16:00
Dienstag             7:45 – 11:00             +        14:30 – 16:00
Mittwoch            7:45 – 11:00                                                                                  
Donnerstag        7:45 – 11:00             +        14:30 – 16:00
Freitag                7:45 – 11:00


Da wir aktuell häufig zusätzliche ärztliche Ressourcen haben, werden wir Ihnen tagesabhängig auch "Akutsprechstunden-Richtzeiten" in der Kernzeit der Terminsprechstunde anbieten können.

Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie hin und wieder Akutsprechstunden-Richtzeiten online im eigentlichen Sprechstundenabschnitt der Terminsprechstunden buchen können, hier werden Ihnen dann zusätzlichen Angebote der Versorgung gemacht. 

 



April 2024 -  Praxis Dr. Beck & Kollegen in den Osterferien

Liebe Patienten und Familien,

von Dienstag, den 02. April, bis zum Freitag, den 05. April 2024, befindet sich die Praxis Dr. Beck & Kollegen im Praxis-Osterurlaub.

Vertretungspraxen in diesem Zeitraum sind:

Praxis Dr. med. Anke Zwilling
Kirchplatz 1
45549 Sprockhövel
02324 / 78947

Gemeinschaftspraxis Dr. med. Lökenhoff und Büttner
Im Hilingschen 5
58300 Wetter
02335 / 5012

Wir wünschen allen Patienten und Familien sonnige Osterferien



Februar 2024 -  Praxis Dr. Beck & Kollegen freut sich über Rückkehr von Kathrin Feyer

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unsere beliebte Kollegin Frau Kathrin Feyer ab dem 01. Februar 2024 in unser Ärzteteam zurückkehrt.

 

Nach ihrer Zeit in der Kinderklinik wird Frau Feyer einen zweiten Weiterbildungsabschnitt in unserer Praxis absolvieren.

 

Das gesamte Team freut sich sehr und wünscht Ihr viel Freude und Erfolg in unserer Praxis!



Januar 2024 -  STIKO empfiehlt Meningokokken-B-Impfung für alle Kinder < 5 Jahren

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat den offiziellen Impfkalender am Donnerstag, den 18.01.204, aktualisiert und empfiehlt jetzt eine zusätzliche Grundimmunisierung auch gegen Meningokokken B für alle Säuglinge und Kinder bis zum fünften Geburtstag.

 

Invasive Meningokokken-B-Infektionen treten sehr selten auf, aber die Krankheitsverläufe sind allermeist sehr rasch bedrohlich und aufgrund ihrer rasanten Geschwindigkeit sehr schwer zeitgerecht zu diagnostizieren.

 

Die allgemeine Sterblichkeit bei invasiven MenB-Erkrankungen liegt in Deutschland, trotz moderner medizinischer Behandlung, bei ca. 10%, wobei die meisten Todesfälle bei Säuglingen und Kleinkindern auftreten.

Die 90 % Überlebenden leiden häufig an Langzeitfolgen (z.B. Hydrozephalus, Hörverlust, Epilepsie, chronisches Nierenversagen, Amputationen, psychische Störungen) und haben eine deutlich verminderte Lebensqualität.

 

Durch die Impfung soll die Zahl der invasiven MenB-Erkrankungen weiter reduziert und mögliche Folgen schwerer Erkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern verhindert werden.

 

Da das Erkrankungsrisiko im ersten Lebensjahr am höchsten ist, ist die frühzeitige Impfung aller Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten wichtig. Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum fünften Geburtstag verabreicht werden.

Für Kinder ab fünf Jahren spricht die STIKO derzeit keine Standardimpfempfehlung aus, da die Neuerkrankungsrate der MenB-Erkrankungen bei über fünfjährigen Kindern deutlich niedriger ist als bei Säuglingen oder Kleinkindern.

 

Die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird in den kommenden 2 Monaten vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bewertet und dann in Form einer geänderten Schutzimpfungsrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Mit dem Tag der Veröffentlichung haben die gesetzlich versicherten Patienten dann einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse (ca. März- April 2024).

 

 

Fazit unserer Praxis:

Wir begrüßen die Entscheidung der STIKO gegen diese seltene, aber sehr heimtückische und schwerwiegende Erkrankung eine allgemeine Impfempfehlung auszusprechen.

 

In vielen Ländern Europas (u.a. Vereinigtes Königreich, Irland, Portugal, Italien, Österreich, Frankreich, Spanien) wird bereits eine generelle MenB-Impfung für Säuglinge empfohlen.

 

 

Weitere Informationen zur Erkrankung und angrenzenden Fragen finden Sie hier:

 



Januar 2024 -  Kontaktlose Verordnung von Arzneimitteln für alle Kassenpatienten

Ab sofort ist die kontaktlose Verordnung von Arzneimitteln für alle Kassenpatienten möglich!

 

Die Voraussetzung der digitalen Verordnung von Arzneimitteln für Kassenpatienten ist, dass die elektronische Gesundheitskarte des Patienten im jeweils gültigen Quartal bereits bei uns eingelesen wurde.


Ist die Gesundheitskarte des Patienten einmalig im Quartal eingelesen, können im Anschluss daran im gesamten laufenden Quartal, nach Ihrer Anfrage per Telefon (Gespräch oder Anrufbeantworter) oder Mail, E-Rezepte innerhalb von Sekunden nach unserer Erstellung und Freischaltung, in jeder Apotheke in Deutschland, mit der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten oder der E-Rezept-App unmittelbar eingelöst werden.

 

Sie sparen sich damit ab sofort das Abholen, Faxen, Schicken oder Nachreichen eines Papier-Rezeptes!

 

Zeitliche Organisation in unserer Praxis:

 

Rezeptanfragen des Vormittages (Eingang bis 12:00 Uhr) werden bis spätestens 14:00 Uhr des aktuellen Werktages freigeschaltet

 

Rezeptanfragen des Nachmittages (Eingang bis 17:00 Uhr) werden bis spätestens 18:00 Uhr des aktuellen Werktages freigeschaltet.   

 

Ist ein gewünschtes E-Rezept deutlich vor dieser Zeit schon freigeschaltet, informieren wir Sie separat, mittels SMS (nach telefonischen Anfragen oder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen) oder per Antwortmail (nach Mailanfragen), damit Sie das E-Rezept dann auch bereits früher einlösen können.  

 

Bitte achten Sie bei Ihrer E-Rezept-Anfrage immer darauf, dass uns alle notwendigen Informationen zur korrekten Erstellung des E-Rezeptes unmissverständlich zur Verfügung stehen. Fehlen uns relevante Informationen zu Ihrer Anfrage, erhalten Sie eine Rückrufbitte (per SMS oder Mail, s.o.) zur zeitnahen Klärung der offenen Fragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie bei fehlenden Informationen nicht selbst anrufen können.

 

 

Das digitale E-Rezept existiert bisher nur für die Arzneimittel von gesetzlich versicherten Patienten.

 

Folgende Rezeptanfragen müssen daher noch auf Papierrezepten realisiert und abgeholt werden: 

 

Eine Digitalisierung dieser Rezepte und Verordnungen ist zwar auf dem gleichen Weg geplant, aber erst in den kommenden Jahren umsetzbar. 

 



Dezember 2023 -  Labor-Befundabruf durch die Patienten per App

Wir arbeiten seit Jahren mit dem Laborverbund "Bioscientia Institut Medizinische Diagnostik", einem der größten europäischen Labordienstleister zusammen.

Damit Sie Ihre Laborergebnisse (u.a. Blutbefunde, Abstrichergebnisse, Urin-/ und Stuhlbefunde) in Zukunft zeitnah und selbstständig jederzeit digital einsehen und verwalten können, werden wir Ihnen ab sofort Ihre Laborergebnisse auch immer digital, über die Patienten-Befund-App (Bioscientia Pat.App) unseres Laboranbieters zur Verfügung stellen:

Die Bioscientia Pat.App finden Sie, je nach Betriebssystem, auf den üblichen App-Plattformen:

Bioscientia Pat.App für Android

Bioscientia Pat.App für iOS/Apple


Ablaufbeschreibung:
Veranlassen wir für Sie eine Labordiagnostik, bekommen Sie ab sofort von uns ein "Befundabrufkärtchen", mit dem aktuellen Auftragscode bzw. Barcode Ihres Laborauftrages ausgehändigt.
Mithilfe dieser Informationen (Eingabe des Auftragscodes oder einscannen des Barcodes mit dem Mobiltelefon aus der App) können Sie Ihre Laborergebnisse in der Bioscientia Pat.App freischalten, digital einsehen, weiterleiten, ausdrucken und archivieren.
Ungeachtet dessen werden wir Sie natürlich weiterhin kurz telefonisch über den Befund informieren und stehen Ihnen für Fragen zu den Befunden im Rahmen der Telefonsprechstunde zur Verfügung.



Dezember 2023 -  Das E-Rezept kommt ...

In vielen europäischen Ländern, etwa den Niederlanden, Schweden, Dänemark oder Portugal, können Rezepte und weitere medizinische Dokumente schon länger auf elektronischem Weg empfangen und eingelöst werden.

Die Praxis Dr. Beck & Kollegen beginnt ab dem 07. Dezember 2023 das E-Rezept stufenweise in die Patientenversorgung einzuführen.

Ab dem 01. Januar 2024 ersetzt das E-Rezept dann bei uns komplett das rosafarbene Kassenrezept (Muster 16) für die Arzneimittel der gesetzlich versicherten Patienten. In den kommenden Jahren sollen dann auch Überweisungen für Fachärzt:innen, Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.

Das elektronische Rezept vereinfacht das Verordnen von Medikamenten bei Videosprechstunden, die Abwicklung von Folgerezepten und macht den Medikationsprozess sicherer, da Missverständnisse bei der Ausstellung eines handgeschriebenen Rezepts vermieden werden.

 

Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Künftig sollen auch privat krankenversicherte Patienten E-Rezepte nutzen können.



Technisches Grundprinzip des E-Rezeptes:
Statt eines rosa Papierrezeptes stellen wir Ihnen über unsere Arzt-Software ein virtuelles, digitales E-Rezept mit Ihren Daten aus. Im E-Rezept sind dieselben Informationen wie im rosa Papierrezept enthalten. Dazu gehören: die Patient:innendaten, die Daten des Arztes oder der Ärztin, die verordneten Medikamente oder Wirkstoffe und Dosierhinweise. Das digitale Rezept wird von uns nach dem Erstellungsvorgang automatisch verschlüsselt und über die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen auf den zentralen E-Rezept-Server hochgeladen. Hier kann es nun von einer Apotheke oder vorher von Ihrer E-Rezept-App jederzeit abgerufen werden. Die Daten des E-Rezeptes werden verschlüsselt auf Servern der sogenannten Telematikinfrastruktur gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Sie werden automatisch 100 Tage, nachdem Sie das Rezept eingelöst haben, gelöscht. Als Versicherter können Sie die Daten aber auch vor Ablauf dieses Zeitraums eigenständig löschen.

 


Konkrete Umsetzung des E-Rezeptes in unserer Praxis ab dem 01. Januar 2024:


Erhalt eines E-Rezeptes:
Der Patient bekommt kein physikalisches Rezept mehr ausgehändigt (rosa Papierrezept), sondern kann über verschiedene Wege, mittels eines digitalen Schlüssels, seine verordneten Medikamente einsehen und diese auch in der Apotheke einlösen.

Als "Schlüssel" kann der Patient drei Möglichkeiten nutzen:

  •  die E-Rezept-App der gematik.                                            
  •  einen Papierausdruck mit aufgedrucktem Token (2D-Code).                     

 


Einlösung eines E-Rezeptes:
Der Patient übergibt den Schlüssel zum Abruf der Rezeptinformationen an die Apotheke seiner Wahl.

Auch dafür gibt es mehrere Wege:

 

Vor Ort, in einer Apotheke seiner Wahl:

 

  • Der Patient kann die Rezeptinformationen über seine elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke abrufen lassen (Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke)
  • Der Patient kann die Rezeptinformationen durch Einscannen des vom Arzt ausgedruckten Papierausdruckes mit Token (2D-Code) in der Apotheke abrufen lassen
  • Der Patient kann die Rezeptinformationen durch Einscannen des digitalen Tokens (2D-Code) direkt aus der E-Rezept-App in der Apotheke abrufen lassen


Online, in einer Onlineapotheke/Apotheke seiner Wahl:

 

  • Der Patient kann über die E-Rezept-App sein E-Rezept in jeder Onlineapotheke einlösen und es über   den Versandweg beziehen.
  • Der Patient kann über die E-Rezept-App sein E-Rezept in vielen regionalen Apotheken vorbestellen und/oder eine Lieferung anfragen.



Was sind die Vorteile des E-Rezepts?

  • Waren Sie in einem Quartal bereits in der Arztpraxis, kann das Folgerezept direkt von der Praxis in der E-Rezept-App übermittelt werden.
  • Das E-Rezept beendet die Zettelwirtschaft in Praxen und Apotheken, spart Zeit und Wege.
  • Sie können das Rezept mit E-Rezept-App online einlösen, ohne persönlich in die Apotheke gehen zu müssen.
  • Die App zeigt Ihnen an, ob das gewünschte Medikament gerade vorrätig ist. Sofern die Apotheke einen Lieferdienst anbietet, müssen Sie es nicht einmal selbst abholen.
  • Bestellen Sie ein verschreibungspflichtiges Medikament bei einer Versandapotheke, mussten Sie bisher das Originalrezept einreichen oder es ihr vorab mit der Post zuschicken. Das entfällt mit der E-Rezept-App.
  • E-Rezepte können zudem auch im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden.
  • Auch Rezepte Dritter, etwa pflegebedürftiger Verwandter oder auch Heimbewohner:innen, können Sie einlösen, wenn Sie sie in die App laden.
  • Durch die Verknüpfung mit weiteren digitalen Anwendungen, wie dem E-Medikationsplan, haben Sie mehr Sicherheit. Fachärzt:innen und Apotheker:innen können gefährliche Wechselwirkungen schneller erkennen.
  • Das E-Rezept ist fälschungssicherer als ein Papierrezept und kann im Gegensatz zum Papierrezept nicht verloren gehen oder versehentlich beschädigt werden.



Fazit unserer Praxis:

Wir empfinden die Einführung des E-Rezepts als einen sehr wichtigen Schritt in Richtung dringend benötigter Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Der größte Vorteil für unsere Patienten entsteht durch die Möglichkeit der digitalen Übermittlung von Kassenrezepten, ohne hierfür einen "physischen" Kontakt mit unserer Praxis organisieren zu müssen, um ein Papierrezept abzuholen.

Ist die elektronische Gesundheitskarte des Patienten im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen worden, dann genügt ein Anruf oder eine Mail von Ihnen und unser Team wird (insofern keine Rückfragen entstehen) Ihr E-Rezept innerhalb von wenigen Minuten auf den E-Rezept-Server hochladen und für die Einlösung in der Apotheke freigeben.

Sie können dann Ihr Rezept, Sekunden nach unserer Freischaltung, in jeder Apotheke in Deutschland mit der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten oder Ihrer E-Rezept-App einlösen.

Das Abholen, Faxen, Schicken oder Nachreichen des Rezeptes entfällt damit in Zukunft.

Voraussetzung für die Möglichkeit der kontaktlosen Verordnung von Arzneimitteln ist allerdings, dass die elektronische Gesundheitskarte des Patienten im jeweils gültigen Quartal bereits bei uns eingelesen wurde.


Weitere Informationen zum Thema E-Rezept finden Sie hier:    E-Rezept

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung:     info-praxis-beck@web.de



Oktober 2023 - COVID-19-Aufrischungen vor dem Winter für Risikokinder

Die STIKO spricht eine Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 für Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 6 Monaten aus, die ein erhöhtes Risiko für die Infektion oder einen schweren bzw. komplikativen Verlauf haben.

 

  • Kinder und Jugendliche mit Grunderkrankungen
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
  • Jugendliche mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

 

 

Wie sollte der Immunschutz für diese Kinder aussehen?

Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Risiko wird eine Grundimmunisierung (2 stattgehabte Immunkontakte (Impfungen oder Infektionen im Mindestabstand von 3-4 Wochen) plus ein Immunkontakt (Auffrischimpfung/erneute Infektion im Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Immunkontakt) empfohlen.  Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat.

Mindestens zwei dieser drei Immunkontakte sollten durch die Impfung erfolgen.


Zusätzlich zu dieser Basisimmunität werden für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Risiko weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen mit varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.

Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Kinder und Jugendliche auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.



Welche Grunderkrankungen erhöhen das Risiko für einen schweren bzw. komplikativen Verlauf?


    - Chronischen Atemwegserkrankungen
    - Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
    - Chronische Stoffwechselerkrankungen (u.a. Diabetes mellitus)
    - Chronische Immunschwäche
    - Chronische Erkrankungen des ZNS, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, geistige        

       Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
    - Trisomie 21
    - Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. chronisch-entzündliche Erkrankungen)
    - Aktive neoplastische Krankheiten
    - Adipositas (BMI > 30)
    - bei Einnahme von immunsystemverändernden Medikamenten

Für den individuellen Patienten sollte der betreuende (Haus-)Arzt das Risiko/Nutzen Verhaltnis abschätzen.

 


Welche Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 werden im Herbst 2023 empfohlen?

Für Kinder und Jugendliche wird empfohlen den neuen, an die aktuelle Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten, monovalenten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer zu nutzen. Der Omicron XBB.1.5 Impfstoff wird in den kommenden Wochen für alle Altersklassen verfügbar sein. Das neue Vakzin soll besser vor der aktuell zirkulierenden Virus-Varianten schützen.

 

Wichtig zu verstehen ist hier: Es geht nicht um die Abwendung einer symptomatischen Infektion mit milden Beschwerden, sondern um die Verhinderung schwerer unn komplikativer Verläufe bei den Patienten. 

 

 

Was ist mit gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren?

Für gesunde Kinder und Jugendliche empfiehlt die STIKO aktuell keine COVID-19-Impfung mehr. Hier fällt die individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung anders aus. Es bestehen zwar weiterhin keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen, doch potenzielle unerwünschte Ereignisse (wie z.B. Myokarditiden) können auch in dieser Altersgruppe nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Demgegenüber stehen die überwiegend milden oder asymptomatischen Krankheitsverläufe (inkl. potenzieller Langzeitfolgen) bei gesunden Kindern und Jugendlichen unter der Omikron-Variante.
Da die COVID-19-Impfung aber vor allem schwere Infektionen und Hospitalisierungen verhindern kann, profitieren gesunde Kinder und Jugendliche von der COVID-19-Impfung insgesamt nur wenig.


Wie ist der Impftermin für Risikokinder zu organisieren?
Wir empfehlen die hier besprochene COVID-19-Auffrischung, in Kombination mit der Grippe-Auffrischungsimpfung, in einem Termin durchzuführen. Hierbei muss aber ein Termin gefunden werden, der sich an der COVID-19 Impfung orientiert, da wir bei der COVID-Impfung unverändert organisatorisch auf Gruppenimpfungen, im Sinne der Impfung mehrerer Risikopatienten hintereinander, angewiesen sind.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Einzelimpfungen gegen Influenza und / oder COVID-19 zur Verfügung, wobei ein einzelner Influenza-Impfwunsch in unserer Influenza-Impfsprechstunde realisiert werden sollte.   

 

 

Wie vereinbare ich einen Termin?
Falls Sie einen Impftermin vereinbaren wollen, oder weiterführende Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail bei uns:


Termine:         termin-praxis-beck@web.de

Fragen:           info-praxis-beck@web.de

 



Oktober 2023 - Jetzt gegen die Influenza des kommenden Winters impfen!

Der jährlich aktualisierte Grippeimpfstoff "Vaxigrip tetra 2023/2024" wird in den kommenden Wochen bei uns eintreffen, so dass wir bereits jetzt damit beginnen, Termine für den Start der Grippeimpfungssaison an Sie zu vergeben.

 

Unsere Grippeimpfsprechstunde beginnt in diesem Jahr in der KW 42, ab Montag, den 16.10.2023 (der ersten Woche nach den Herbstferien).

 

Wir empfehlen allen Familien an die Auffrischung Ihres Grippeschutzes zu denken, es ist schlicht die bestmögliche medizinische Maßnahme, um unschöne und meist längere Krankheitsphasen aller Familienmitglieder und insbesonders ggf. bedrohliche Infektereignisse für die Großeltern oder medizinisch vorbelastete Familienmitglieder im kommenden Winter unwahrscheinlicher zu machen.

 

 

Warum Kinder und Jugendliche gegen die Influenza impfen?

Kleinkinder, junge Schulkinder und Jugendliche erkranken überdurchschnittlich häufig an der saisonalen Influenza. Diese verläuft zwar meist relativ mild und ohne Komplikationen, die Kinder und Jugendlichen tragen die Influenza aber häufig in die Familien und infizieren statistisch 2-3 weitere (allermeist ungeimpfte) Familienmitglieder.

Zudem entfaltet die Influenzaimpfung bei Kindern eine deutlich höhere Schutzrate im Vergleich zu den älteren (Risiko-)Patienten. Die Impfung dieser Patientengruppe führt zu einem sehr effektiven Umgebungsschutz, wovon dann insb. die Großeltern indirekt profitieren.

 

 

Verträglichkeit der Impfung:

Der Grippeimpfstoff ist ein Spaltimpfstoff (Peptidimpfstoff) und besteht nicht aus vermehrungsfähigen Erregern oder mRNA. Er ist zudem sehr gut verträglich. Die Rate an milden fieberhaften Reaktionen nach der Impfung liegt deutlich unter 10%.

 

 

Aufwand und Kosten der Impfung:

Wir bieten Ihnen die Grippeimpfung Ihrer ganzen Familie, mit dem Influenza-Vierfachimpfstoff "Vaxigrip tetra 2023/2024" in einem Termin bei uns an. Es entstehen Ihnen hierbei natürlich keinerlei Kosten.

 

 

Zeitraum und Termine der Impfung:

Die Grippeimpfung erfolgt am besten zwischen Oktober bis Ende Dezember.

 

Aus organisatorischen Gründen, haben wir in diesem Zeitraum feste Zeitfenster für die Grippeimpfung in unserer Praxis:

 

Sprechstunde-Grippeimpfung 2023/2024:

 

Dienstag:     14:15 - 16:00 Uhr

 

 - zusätzlich können Impftermine auch individuell vergeben werden -

 

 

 

Falls Sie einen Termin für die Impfung vereinbaren wollen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail bei uns:  termin-praxis-beck@web.de

 

 

 

 

Ihr Team der Praxis Dr. Beck & Kollegen

 



August 2023 -  Praxis Dr. Beck & Kollegen begrüßt Pia-Theresa Lichtinghagen

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sich das Team der Praxis Dr. Beck & Kollegen ab dem 01.08.2023 um eine junge und motivierte Ärztin vergrößern wird.

Mit Frau Lichtinghagen konnten wir eine erfahrene Kollegin aus der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Marienhospital Witten für unsere Praxis begeistern.

Frau Lichtinghagen hat in den letzten Jahren überwiegend im Bereich der Neonatologie und Kinderintensivmedizin gearbeitet und freut sich nun auf die Patienten unserer Praxis.


Das gesamte Team wünscht ihr viel Erfolg und Spaß bei der spannenden Arbeit mit unseren Patienten.



Juli 2023 -  Terminkalender bis zum 31. Dezember 2023 geöffnet

Der Terminkalender der Praxis ist bis zum 31. Dezmeber 2023 freigegeben.

 

Fragen Sie bitte frühzeitig Ihre Termine per Mail an, damit wir Ihren individuellen Terminwünschen entsprechen können.

 

termin-praxis-beck@web.de



Mai 2023 - STIKO passt Impfempfehlung der Endemielage an

Im Zuge der kontinuierlichen Neubewertung und Anpassung der Maßnahmen an die aktuelle Phase der COVID-19-Infektionslage, wurde nun die Impfstrategie gegen COVID-19 u.a. auch im Kindes und Jugendalter angepasst.

 

Da die Bevölkerung nun eine ausreichende Grundimmunität erreicht hat und damit die pandemische Phase nun vorbei ist, wird bei Kindern und Jugendlichen (ohne entsprechende Grunderkrankung) die COVID-19-Impfung nicht mehr generell empfohlen.

Die Änderung der Empfehlung für Kinder und Jugendliche hat dabei nichts mit einer veränderten Risikobewertung für die Impfstoffe zu tun. Mit Auftreten der Omikron-Variante hat die Zahl der PIMS und MIS-C Fälle für Kinder sehr stark abgenommen. Zudem geht die STIKO davon aus, dass unter Kindern und Jugendlichen inzwischen eine relativ große Basisimmunität vorhanden ist. Neugeborene erhalten zudem einen Nestschutz durch die Antikörper ihrer geimpften Mütter.


Alle Erwachsenen über 18 Jahre sollten zweifach geimpft sein und einen dritten Kontakt mit dem Antigen von Corona in einem Abstand von drei bis sechs Monaten nach der Grundimmunisierung gehabt haben.
Nur ältere Menschen über 60 Jahren und Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Coronaverlauf sollen auch künftig Auffrischungsimpfungen bekommen, vorzugsweise im Herbst, wenn auch gegen Grippe oder Pneumokokken geimpft wird. Das gilt auch für Mitarbeiter von Pflegeheimen und Kliniken.

 

 

Praxis Dr. Beck & Kollegen zur Stellungnahme der STIKO:

Wir begrüßen den Beschlussentwurf der STIKO. Die Empfehlung der STIKO erscheint mit der wissenschaftlichen Begründung zeitnah im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch Institutes.

 

Man kann es nicht oft genug erklären: Bei den Coronamaßnahmen (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften, der Corona-Warn-App und natürlich er der allgemeinen Impfkampagne), galt nie das Ziel, eine Ansteckung mit dem neuen SARS-CoV-2-Virus allzeit und auf Dauer für jeden zu verhindern, sondern darum, pandemische Infektionswellen in der Intensität (Qualität und Quantität) in einer immunnaiven und damit vulnerablen Bevölkerung abzufedern (Leitspruch 2020: „flattening the curve“).

Vor allem durch die breite Durchimpfung wurden schwere Krankheitsverläufe und sekundär die Überlastung der medizinischen Strukturen verhindert. 

Nach der langen Zeit ist es nun sehr sinnvoll die Impfempfehlungen an den Endemiezustand des Virus dauerhaft anzupassen. Eine Impfung im Kindes- und Jugendalter, als dauerhafte Präventionsmaßnahme, ist hierfür nicht sinnvoll und war auch nie geplant. 

 

Wir fühlen uns daher in unserer bisherigen Einschätzung und Handhabung der Impfungen durch die STIKO bestätigt.

 

 

Ihr Team der Praxis Dr. Beck & Kollegen



April 2023 -  Praxis Dr. Beck & Kollegen erweitert Beratungsangebot

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu düfen, dass unsere Fachärztin Frau Katharina Hauptmann in den letzten Wochen die medizinische Zusatzweiterbildung "Naturheilverfahren" der Ärztekammer Westfalen Lippe erfolgreich abgeschlossen hat.

 

Naturheilverfahren sind therapeutische Maßnahmen, die mit aus der Natur stammenden Faktoren und Wirkstoffen körperliche und seelische Heilkräfte aktivieren können. Die klassischen Naturheilverfahren umfassen Ernährung, Bewegung, Entspannung, die Nutzung von Wasser, Licht, Kälte und Wärme sowie pflanzliche Mittel, sog. Phyto-Therapeutika.

 



November 2022 -  Akutsprechstunden an Kapazitätsgrenze

Wir betreuen mittlerweile einige tausend Kinder- und Jugendliche in der Region und das gesamte Praxisteam arbeitet täglich mit großem Einsatz, um alle Akutanfragen der Patienten zu priorisieren und gut zu versorgen.

 

Im aktuellen Herbst/Winter stoßen wir aufgrund der extremen Infektwelle mittlerweile häufig an unsere täglichen Belastungs- und Versorgungsgrenzen. Neben den Terminen der Terminsprechstunden (Vorsorgen, Beratungen, Impfungen, etc.), betreuen wir im Herbst / Winter teilweise bis zu 100 Akutpatienten pro Tag.

 

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass alle Akutanfragen im Rahmen der 3 - 5 Stunden der Akutsprechtunden des Tages versorgt werden müssen, erkennt man die enorme Arbeitsdichte in diesem Sprechstundenabschnitt. Nach Abzug der Transferzeiten und der Dokumentation, stünden uns rechnerisch nur Arzt-Patienten-Kontaktzeiten von wenigen Sekunden zur Verfügung (180 - 300 Minuten/100 Patienten). Ein weiterer Abbau der Terminsprechstundenabschnitte ist im Herbst/Winter nicht möglich, da viele Routineaufgaben (s.o.) nicht gänzlich eingestellt werden können.

 

Einerseits mahnt der Gesetzgeber und auch das Arbeitsrecht (Schutz der Mitarbeiter), dass eine Arztpraxis seine täglichen Kapazitätsgrenzen angemessen und realistisch setzen muss.  "(...) Ein Arzt darf nur so viele Patienten zur Behandlung annehmen, dass ihm deren sachgemäße Betreuung unter Berücksichtigung seiner Arbeitskraft möglich bleibt (...)" (vgl. Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe Münster 2. Kammer, 08.08.2007, Aktenzeichen: 16 K 349/07.T).

 

Andererseits sind wir seitens der Berufsordnung für Ärzte vertragsärztlich verpflichtet medizinisch dringliche Fällen und „Notfallsituation“ umgehenden bzw. tagesgleich zu behandeln.  (vgl. §7 Abs. 2 Berufsordnung für Ärzte).

 

Wir sind daher insbeondere im Herbst/Winter auch auf Ihr Einschätzungsvermögen und Ihr Verantwortungsgefühl uns gegenüber angewiesen.

Ohne Ihre Mithilfe und Kooperation ist die Versorgung dieser Zahl an Patienten in unseren täglichen Akutsprechstunden nicht durchführbar.

 

Wir bitten Sie daher um folgende Unterstützung:

 

 

Wägen Sie bitte eigenverantwortlich ab, ob ein Arztkontakt wirklich notwendig ist!

Viele fieberhafte Infekte können ersteinmal zu Hause symptomatisch betreut und durch Sie beobachtet werden, bevor Sie - bei fehlender Besserung - dann ggf. Kontakt zu uns aufnehmen. Bis März 2023 besteht für Patienten die Möglichkeit sich nach telefonischer Rücksprache auch krankschreiben zu lassen, dies gilt auch für Schulbescheinigungen und für die Kind-AU (Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes). Rezepte für symptomlindernde Medikamente können Sie sich nach telefonischer Rücksprache bei uns abholen.

 

 

Haben Sie bitte Verständnis, dass wir nicht jedes Anliegen noch am gleichen Tage versorgen können!

Im Falle einer ausgebuchten Akutsprechstunde und bei einem Beschwerdebild, das medizinisch nicht zwingend noch am gleichen Tag einen Arztkontakt benötigt, können wir Ihnen aktuell häufig nur eine Richtzeit am Folgetag anbieten. Aktuell sind in aller Regel bis ca. 09:00 Uhr alle Richtzeiten für unsere Akutsprechstunden des aktuellen Tages restlos vergeben.

 

In dieser Situation dürfen unsere Mitarbeiterinnen nur noch wenige „Notfall-Richtzeiten“, für medizinisch dringliche Fälle oder subakute Notfälle, nach der eigentlichen Sprechstunde einplanen (siehe unten).

 

 

Lassen Sie sich durch unsere Mitarbeiterinnen am Telefon beraten!

Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne zu dem aktuellen Krankheitsbild am Telefon. Wichtige Aspekte der häuslichen Betreuung können hier ebenso wie medizinische Warnhinweise besprochen werden.

Meiden Sie hierbei bitte telefonische Stoßzeiten von 08:00 - 10:00 Uhr. Telefonzeiten mit geringerer Wartezeit für Anrufer sind 10:00 - 12:00 Uhr, sowie ggf. 15:30 - 17:00 Uhr.

 

 

Terminanfragen für die Terminsprechstunde stellen Sie bitte per E-Mail!

Nutzen Sie für Terminanfragen an unser Team bitte die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Mail. Jede Mail entlastet unsere Telefonleitungen. Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitslast für das Team, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen ggf. erst innerhalb von 2 - 3 Werktagen per Mail antworten können.

 

 

Richtzeitanfragen für die Akutsprechstunde buchen Sie bitte online!

Für Richtzeiten in einer unserer Akutsprechstunden nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Onlinebuchung oder melden Sie sich telefonisch im Rahmen unserer Sprechstundenzeiten. Telefonzeiten mit geringer Wartezeit für Anrufer sind 10:00 - 12:00 Uhr, sowie ggf. 15:30 - 17:00 Uhr.

 

Onlinerichtzeiten werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten von uns freigegeben. 50%  - 70% der Richtzeiten stehen bereits am Vortag der Akutsprechstunde für eine Buchung zur Verfügung. 30 – 50 % der Richtzeiten werden um ca. 08:00 Uhr am Tag der Akutsprechstunden zur Buchung freigegeben.  

 

 

Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitslast für das Team, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen keine Richtzeit für die Akutsprechstunden per Mail vermitteln und Sie nicht auf Mailanfrage zurückrufen können!

 

 

Haben Sie Verständnis für Absagen im Krankheitsfall!

Auch Ärzte, Ärztinnen und MFAs erkranken einmal oder haben Kinder die erkranken oder ggf. in COVID-Quarantäne bzw. -Isolation geschickt werden. Vor der oben beschriebenen Mehrbelastung ist es gut nachvollziehbar, dass der Ausfall einzelner oder gar mehrerer Teammitglieder aktuell nicht mehr kompensiert werden kann.

 

 

Planen Sie bitte immer Wartezeiten mit ein!

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es in den kommenden Monaten, trotz Ihrer Richtzeit oder Ihres Termines, immer wieder zu Wartezeiten für Sie kommen kann. Warten Sie gerne im Auto auf unserem Parkplatz hinter der Praxis oder gehen Sie bei gutem Wetter in unmittelbarer Praxisnähe spazieren. Planen Sie bitte Wartezeiten vorab bereits ein und freuen Sie sich sollte diese nicht entstehen.  

 

 

Notfall-Richtzeiten

Um medizinisch dringliche Fälle auch noch bei überbuchter Akutsprechstunde tagesaktuell sichten zu können, besteht für Sie ab sofort die prinzipielle Möglichkeit eine sog. "Notfall-Richtzeit" buchen zu können. In der Notfall-Richtzeit wird Ihr Kind, trotz fehlender Tages-Versorgungskapazität, im Anschluss an die abgearbeitete Akutsprechstunde versorgt.

Wir bitten Sie mit diesem Privileg sehr verantwortungsvoll umzugehen, denn das Team wird für Ihre Versorgung Überstunden machen!

Aus diesem Grund ist für die Buchung einer "Notfall-Richtzeit" auch eine verbindliche schriftliche Anmeldung (Details auf Anfrage per Mail), mit einer konkreten Begründung uns gegenüber notwendig.

 

Bei akuten Notfallsituationen (heftigsten Schmerzen/Gefahr eines dauerhaften gesundheitlichen Schadens), können Sie sich natürlich auch ohne Richtzeit und Vorankündigung und zu jedem Zeitpunkt in unserer Praxis vorstellen. Weitere Infos zum Vorgehen bei Notfällen

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Team der Praxis Dr. Beck & Kollegen



September 2022 - Praxis Dr. Beck & Kollegen verordnet wenig Antibiotika

Der bewusste und evidenzbasierte Einsatz antibiotischer Wirkstoffe ist eine unserer wichtigsten Aufgaben im Rahmen der Versorgung unserer Patienten.

 

Das Verordnungsmanagement der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) ermöglicht allen Praxen ihr Verordnungsverhalten in Bezug auf systemische Antibiotika im Vergleich zur Fachgruppe abzubilden.

 

Die Praxis Dr. Beck & Kollegen liegt im Vergleich mit den übrigen Praxen für Kinder- und Jugendmedizin unverändert deutlich unter dem Durchschnitt in Bezug auf die Verordnungshäufigkeit systemischer Antibiotika in Westfalen Lippe.


             Auszug aus dem Antibiotikabericht des Verordnungsmanagements der KVWL vom 05.09.2022

               Auswertungsquartal I/2022; Vergleichsgruppe (VG) = Andere kinder- und jugendmedizinische Praxen der Bezirksstelle


August 2022 - Praxis Beck & Kollegen investiert in neue Bildgebung

Die Bildtechnik und Leistungsfähigkeit aktueller Sonografiesysteme hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt.

Neben dem Ausbau unseres Praxislabors, haben wir in den letzten Monaten in ein modernes und leistungsfähiges Ultraschallsystem investiert.

Unser neues Sonografiegerät „Mindray DC40 Full-HD“ unterstützt das komplette internistisch-pädiatrische Diagnostikspektrum und ist mit vielen Messextras ausgestattet.

Das neue System hat ab Anfang August 2022 unser in die Jahre gekommendes Toshiba-Gerät von 2008 ersetzt.

 

Durch eine zusätzliche Erweiterung der Sonografiesonden, können wir Ihnen nun mehr sonografische Leistungen in modernster Bildtechnik in unserer Praxis anbieten:

 

Organultraschall

  • Leber / Gallenblase
  • Nieren
  • Pankreas
  • Milz
  • Darm / Blinddarm
  • Schilddrüse
  • Lunge / Pleura
  • Harnblase / Ureteren
  • Gehirn (Fontanellen-Sonografie im Säuglingsalters)
  • Uterus / Ovarien
  • Hoden
  • u.v.m.

 

Gefäßultraschall (Farb-Doppler-Verfahren)

in speziellen Fragestellungen, u.a.

  • Arteria cerebri anterior (Säuglinge)
  • Aorta

 

Gelenkultraschall 

  • Säuglingshüfte
  • Kniegelenke
  • Hüftgelenke
  • u.v.m.

  

Weichteilultraschall

  • Muskulatur
  • Sehnen
  • Lymphknoten 
  • u.vm.


Fraktur-Ultraschall

in speziellen Fragestellungen

 

Wir freuen uns auf den Einsatz unseres neuen Sonografiesystems in der Versorgung Ihrer Kinder.

 

   Mindray DC 40 Full-HD

Mindray DC 40 Full-HD

Mindray DC 40 Full-HD



Juli 2022 - Praxis Beck & Kollegen baut Akutlabor weiter aus

In den letzten Wochen haben wir das Akutlabor der Praxis um zwei moderne Laboranalysegeräte erweitert!

 

 

Hämatologie-Laborgerät Swelab Alfa Plus

Das Swelab Alfa Plus ist unser neues, vollautomatisches Hämatologie-Analysegerät.

Mit nur 20µl kapillärem Vollblut (entspricht ca. 1 Tropfen Blut aus der Fingerbeere), können wir hiemit innerhalb weniger Minuten ein komplettes Blutbild erstellen.

 

Die Analyse beinhaltet folgende Parameter:

Leukozytenzahl (WBC), Granulozytenzahl (GRAN), Lymphozytenzahl (LYM), Erythrozytenzahl (RBC), Hämoglobingehalt (HGB), mittleres Zellvolumen der Erythrozyten (MCV), Hämatokrit (HCT), mittlerer korpuskulärer Hämoglobingehalt (MCH), mittlere korpuskuläre Hämoglobinkonzentration (MCHC), relative und absolute Verteilungsbreite der Erythrozyten (RDW% und RDWa), Thrombozytenzahl (PLT), mittleres Thrombozytenvolumen (MPV), Thrombokrit (PCT), relative und absolute Verteilungsbreite der Thrombozyten (PDW% und PDWa), Anteil und Konzentration großer Thrombozyten (P-LCR, P-LCC).

 

 

 

 

 

CRP-POCT-Messgerät LumiraDx-Analyser

Der LumiraDx-Analyser ist ein neues, vollautomatisches, mikrofluidisches Immunfluoreszenzmesssystem, zur quantitativen Bestimmung des Entzündungsproteins „C-reaktives Protein“ (CRP) im menschlichen Blut.

Mit nur 20µl kapillären Vollblut (entspricht ca. 1 Tropfen Blut aus der Fingerbeere), ermittelt es das CRP vergleichbar zügig (ca 5 Minuten), allerdings wesentlich exakter und verlässlicher, als unser bisher genutztes immunphotometrisches Messsystem.

Die hierüber realisierbare sehr exakte CRP-Bestimmung, wird zudem in einem deutlich größeren Messbereich angegeben (5,0 – 250,0 mg/L).

 

 

 

 

Die Praxis Dr. Beck & Kollegen ist mit diesen Investitionen nun der Lage, alle für Kinder- und Jugendliche wichtigen Infektparameter (Blutbild und CRP), durch die Analyse von 40 µl Vollblut (zwei Blutstropfen), gewonnen im Rahmen einer schmerzlosen kapillären Abnahme an der Fingerbeere, direkt vor Ort durchzuführen. Die Laborergebnisse liegen dabei innerhalb weniger Minuten vor und können unmittelbar mit den Patienten bzw. Eltern besprochen werden.

 

 

Insbesondere in den infektreichen Wintermonaten wird diese Modernisierung zu einer weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen. Virale Infektionen werden noch sicherer als solche erkannt und antibiotische Wirkstoffe können angemesen zurückhaltend und nur wenn wirklich sinnvoll und notwendig als Therapieoption erwogen werden.

 

 

     Swelab Alfa Plus

LumiraDx-Analyser mit CRP-Test-Chip