Aktuelles ...


Hier finden Sie Neuigkeiten der Praxis und um das Thema Kinder- & Jugendmedizin ...



April 2026 - Ärzteteam der Praxis Dr. Beck & Kollegen vergrößert sich

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sich die Praxis Dr. Beck & Kollegen ab April 2026 um eine neue tolle Ärztin vergrößern wird.

 

Frau Dr. med. Anna Bergjan wechselt aus der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Evangelischen Krankenhauses Oberhausen in unsere schöne Praxis nach Sprockhövel.

 

In der Klinik in Oberhausen war sie seit 2022 im Rahmen ihrer Facharztweiterbildung klinisch tätig und wird nun unser Team künftig im ambulanten Bereich fachlich unterstützen und verstärken.

 

Wir heißen Frau Dr. Bergjan herzlich willkommen und freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit!

 

Mehr zu der neuen Kollegin finden Sie hier.

Dr. Anna Bergjan



April 2026 -  Sprechstundenaufteilung wechselt in den Sommerplan

Das Frühjahr beginnt, die Infektrate sinkt und wir wechseln, wie in jedem Jahr, unsere Sprechstundenaufteilung zum 01. April in unseren Sommerbetrieb (s.u.)
 
Der Sommerplan unserer Sprechstundenaufteilung gilt immer vom 01. April, bis zum 30. September des Jahres.

Bedeutet für Sie, dass wir nun deutlich mehr Zeit und Aufmerksamkeit unseren täglichen Terminsprechstunden widmen und unsere Akutsprechstundenangebote dafür reduzieren.


Akutsprechstunden im Sommer 2025  
Montag            10:00 – 12:00       +       16:00 – 17:00
Dienstag          11:00 – 12:00       +        16:00 – 17:00
Mittwoch         11:00 – 12:00                                                                               
Donnerstag     11:00 – 12:00        +       16:00 – 17:00
Freitag             11:00 – 12:00

 
Terminsprechstunden im Sommer 2025
Montag               7:45 – 10:00            +         14:15 – 16:00
Dienstag             7:45 – 11:00             +        14:15 – 16:00
Mittwoch            7:45 – 11:00                                                                                  
Donnerstag        7:45 – 11:00             +        14:15 – 16:00
Freitag                7:45 – 11:00


Da wir aktuell häufig zusätzliche ärztliche Ressourcen haben, werden wir Ihnen tagesabhängig auch "Akutsprechstunden-Richtzeiten" in der Kernzeit der Terminsprechstunde anbieten können.

Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie hin und wieder Akutsprechstunden-Richtzeiten online im eigentlichen Sprechstundenabschnitt der Terminsprechstunden buchen können, hier werden Ihnen dann zusätzlichen Angebote der Versorgung gemacht. 

 



Februar 2026 - Neuer Praxisfahrplan gültig

Unser neuer Praxisfahrplan dient als Orientierungshilfe für alle offiziellen Präventionsangebote unserer Patientinnen und Patienten. Er übersetzt die aktuellen Empfehlungen – unter anderem des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der gesetzlichen Krankenkassen – in einen konkreten zeitlichen Ablauf.

Der Praxisfahrplan ist dabei kein starres Schema, sondern eine Erinnerungs- und Planungshilfe, die Ihnen und uns dabei helfen soll, wichtige Vorsorgen und Impfungen rechtzeitig zu planen.

 

Die STIKO hat jüngst ihre Empfehlungen zur Meningokokken-Impfung aktualisiert (siehe vorherigen Artikel). Wir nehmen diese Änderung zum Anlass, unsere Abläufe für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen grundlegend zu harmonisieren und besser aneinander anzupassen. Ziel dieser Anpassung ist eine gleichmäßigere Verteilung der Präventionskontakte – also regelmäßige, aber nicht übermäßige Abstände zwischen den einzelnen Vorsorge und Impfterminen. 


Folgende Änderungen sind im neuen Praxisfahrplan (Stand 02/2026) umgesetzt 

Maßnahme                                                    Bisher          Neu
U10                                                                        8 Jahre           7 Jahre
U11                                                                        10 Jahre          9 Jahre
Zweite Auffrischimpfung (A2)                             11 Jahre          10 Jahre
HPV-Impfungen                                                   12 Jahre          11 Jahre
Neue Meningokokken-Impfung (Men-ACWY)     —                   12 Jahre

 

Bisher bestand zwischen der U9 (mit 5 Jahren) und der U10 (bisher ab 7 bis 8 Jahren) eine längere Phase ohne anlasslosen Arztkontakt. Gerade in dieser sensiblen Phase rund um die Einschulung ergeben sich jedoch häufig Fragen und Gesprächsbedarfe – etwa zur Entwicklung, Konzentration oder zum Sozialverhalten. Durch die Vorverlegung der U10 verkürzen wir diese Lücke bewusst und schaffen einen verlässlichen Kontaktpunkt in dieser Übergangszeit. Auch die U11 rückt etwas näher an die mittlere Grundschulzeit heran, wodurch sich ein regelmäßigerer Vorsorgerhythmus ergibt. Die zweite Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (A2) wird künftig ebenfalls etwas früher angeboten. So wird der Impfschutz – insbesondere gegen Keuchhusten (Pertussis) – früher wieder aktiviert und mögliche Schutzlücken werden vermieden. Die HPV-Impfung planen wir künftig bereits mit elf Jahren, um mehr Zeit für Nachholimpfungen bis zum Beginn der Pubertät zu haben. Auch die neue Meningokokken-Impfung (Men-ACWY) wird so früh wie möglich, ab zwölf Jahren, in den Praxisfahrplan integriert – damit Jugendliche bereits vor dem höheren Erkrankungsrisiko im späteren Teenageralter gut geschützt sind.

Mit dieser Neuordnung wollen wir gleichmäßige, planbare und sinnvolle Vorsorgeabstände schaffen, ohne zu große Lücken, aber auch ohne unnötig häufige Arztkontakte. So können wir alle wichtigen Präventions- und Impfangebote frühzeitig und verlässlich durchführen. Selbstverständlich kann im Einzelfall, je nach individueller Situation, von diesem Ablauf abgewichen werden.

Da wir als Kinder- und Jugendarztpraxis sehr saisonal arbeiten, planen wir unsere anlasslosen Präventionskontakte bevorzugt in den Sommermonaten. In dieser ruhigeren Jahreszeit können Vorsorgen, Impfungen und Beratungstermine mit mehr Zeit und Ruhe durchgeführt werden – während in der Herbst- und Wintersaison erfahrungsgemäß die Versorgung akuter Infekte im Vordergrund steht. Wir empfehlen Ihnen, Vorsorgetermine vorausschauend in den Sommerzeitraum zu legen.

 

Unseren neuen Praxisfahrplan finden Sie unter dem Menüpunkt Leistungen & Angebote  oder auch hier.


Falls Sie einen Termin vereinbaren wollen oder sonstige weiterführende Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail bei uns:

Termine:         [email protected]

Fragen:           [email protected]

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Praxisfahrplan V4 02-2026
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Februar 2026 - Ab sofort - Neue Jugendlichen Meningokokken-Impfung empfohlen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat im Oktober 2025 die Empfehlungen zur Impfung gegen Meningokokken (Hirnhautentzündungs-Bakterien) geändert. 
Diese Empfehlung wurde im Februar 2026 vom Ministerium für Gesundheit (BMG) offiziell in die Schutzimpfungsrichtlinie überführt und damit am 18.02.2026 rechtswirksam, sodass diese nun den neuen medizinischen Standard darstellen. 


Kernpunkte der Änderung der Meningokokken-Impfung: 


1. Alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren sollen einmalig mit einem vierfachen Meningokokken-Konjugatimpfstoff (MenACWY) geimpft werden.


2. Gleichzeitig entfällt die bisherige allgemeine Meningokokken-C-Impfung im Kleinkindalter (mit 12 - 14 Monaten). 


Hintergrund der Änderungen der Schutzimpfungsrichtlinie:
Meningokokken sind Bakterien, die unter anderem bedrohliche Hirnhautentzündungen (Meningitis) oder Blutvergiftungen (Sepsis) auslösen können. Dies sind seltene, aber sehr schwere Erkrankungen, häufig mit bleibenden Schäden und Todesfällen.  Wir kennen mehrere Untergruppen (Serogruppen) der Meningokokken, die unterschiedlich häufig in verschiedenen Altersklassen auftreten und gegen die über verschiedene Impfstoffe geschützt werden kann. Es gibt zudem im Wesentlichen zwei Risikophasen zur Erkrankung an schweren Meningokokkeninfektionen. Vor diesem Hintergrund setzt die neue STIKO-Strategie an. 

Säuglingsalter und frühes Kleinkindalter (0-5 Jahre): 
In Deutschland treten in dieser Lebensphase weit überwiegend Erkrankungen durch die Serogruppe B auf. Die vormals relevantere Serogruppe C ist sowohl bezogen auf die Erkrankungen, als auch bezogen auf den Trägerstatus nur noch sehr selten zu finden.  

Jugendliche und junge Erwachsenen (15 - 25 Jahre)
Hier ist die Serogruppe Y dominant, seltener C, W und A.  Jugendliche tragen Meningokokken zudem häufiger im Rachen, ohne selbst krank zu sein, und können sie so weitergeben. 


Was wird konkret anders geimpft? 

Säuglingsalter und frühes Kleinkindalter (0-5 Jahre): 
Die Meningokokken-C-Impfung im zweiten Lebensjahr entfällt. Die allgemeine einmalige Impfung gegen Meningokokken C im 2. Lebensjahr wird nicht mehr empfohlen, weil Serogruppe C in Deutschland inzwischen in der frühen Lebensphase nur noch sehr selten auftritt und der Nutzen der frühen Impfung deshalb gering geworden ist. 

Jugendliche und junge Erwachsenen (15 - 25 Jahre):
Es wird eine Impfung mit einem quadrivalenten Konjugatimpfstoff (MenACWY) zwischen 12 und 14 Jahren empfohlen. Wer die Impfung in diesem Zeitfenster verpasst, kann laut STIKO bis zum 25. Geburtstag nachimpfen. 

    
Was passiert mit der Meningokokken-B-Impfung?
Die seit 2024 eingeführte MenB-Standardimpfung im Säuglingsalter (2, 4, 12 Monate) bleibt unverändert bestehen; sie richtet sich gegen einen anderen Erreger-Typ und wird durch die neue Empfehlung nicht ersetzt. Eltern kleiner Kinder müssen hier also nichts umstellen.


Warum ersetzt man nicht einfach die Men-C-Impfung gegen die vierfache Men-ACWY im 2. Lebensjahr, sondern impft die breitere Variante nun erst im Jugendlichenalter?
Die schweren Erkrankungen durch A, W, Y (und auch wieder mehr C) sehen wir in Deutschland eher bei Jugendlichen in der Altersklasse ab 15 Jahren, nicht bei 1-Jährigen. Der Schutz einer im 2. Lebensjahr verabreichten Men-ACWY wäre für die spätere Risikophase nicht mehr ausreichend effektiv. Wenn genau vor dem höchsten Risikoalter (15–19 Jahre) geimpft wird, ist der Schutz im Risiko-Zeitfenster am größten – das ist der epidemiologische Hintergrund der STIKO-Entscheidung. Kinder in jüngeren Jahren erkranken viel häufiger an der Men-B Infektionen, daher wird im Säuglingsalter gegen diese Variante geimpft. 


Wie sind anfänglich die Kosten und Erstattungen geregelt?
Die STIKO-Empfehlung wurde mit der jetzigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtswirksam in die offizielle Schutzimpfungsrichtlinie überführt und ist damit neuer medizinischer Standard. Damit muss die MenACWY-Impfung (Impfstoff und Impfleistung) vollständig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die konkreten Abrechnungsmodalitäten sind aber häufig zum Zeitpunkt der Überführung in die Schutzimpfungsrichtlinie noch nicht geregelt. 
Solange noch keine Abrechnungsvereinbarung (Impfvereinbarung) zwischen den Krankenkassenvertretern und den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. Berufsverbänden besteht, erfolgt die Abrechnung der Impfung (Kostenpunkte Impfstoff Apotheke und Impfleistung Arzt) nach dem Rückerstattungsprinzip. Die Impfleistung wird dabei nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) berechnet, die Impfstoffkosten sind nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gesetzlich geregelt und sind somit in jeder Apotheke gleich. 
Die Familien / Patienten kaufen also den Impfstoff in der Apotheke mit einem Privatrezept (Kostenpunkt ca. 60 Euro) bzw. begleichen die Rechnung vom Impfarzt (Kostenpunkt bei uns ca. 40 Euro) und bekommen, jeweils im Anschluss der Auslage und nach Vorlage der Quittung bzw. Rechnung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse, alle Kosten vollständig erstattet. Eine Vorlage bei den Krankenkassen ist meist über die entsprechende Krankenkassen-App möglich. 
Sobald in der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) eine Impfvereinbarung geschlossen wurde, wird der Impfstoff dann über die Praxis bestellt und die Leistung unsererseits - wie gewohnt - direkt mit der KVWL bzw. den Krankenkassen abgerechnet, Sie müssen sich dann ab diesem Zeitpunkt dann um nichts mehr kümmern.


Wie setzen wir die neue STIKO-Empfehlung im Praxisfahrplan um? 
Die neue STIKO Empfehlung gegen MenACWY erfolgt in unserem Praxisfahrplan mit 12 Jahren. Wer die Impfung mit 12 - 14 Jahren verpasst, soll natürlich zu einem späteren Zeitpunkt nachgeimpft werden (bis zum 25 Geburtstag). Wir haben diese Neuerungen mit dem heutigen Tag in unseren Praxisfahrplan übernommen und gleichzeitig unsere Abläufe für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen überarbeitet.

 


Was sollten Sie jetzt tun?
Alle Patienten ab 12 Jahren (12 - 20 Jahre):     
Diese sollte unbedingt einen zeitnahen Impftermin zur Jugendlichen-Meningokokken-Impfung bei uns vereinbaren. Ansonsten werden wir die Patienten aber auch in den kommenden Wochen und Monaten aktiv über unsern Recall hierzu abrufen. 

 


Falls Sie einen Impftermin vereinbaren wollen oder sonstige weiterführende Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail bei uns:

Termine:         [email protected]

Fragen:           [email protected]
 

Weitere Informationen zum Thema Meningokokken auf der RKI Homepage 

Meningokokken



Februar 2026 - Praxis Dr. Beck & Kollegen im Frühjahrsurlaub ...

Die Praxis Dr. Beck & Kolleg:innen bleibt in der Woche, von

 

Montag, den 16.02.2026

 

bis zum

 

Freitag, den 20.02.2026

 

aufgrund des Frühjahrsurlaubes geschlossen.

 

Die Vertretungspraxen finden Sie bitte hier 

 



Januar 2026 - Praxis Dr. Beck & Kollegen verabschiedet Katharina Hauptmann

Unsere langjährige Kollegin Katharina Hauptmann verlässt unsere Praxis, um den nächsten großen Schritt zu gehen – den Weg in die eigene Niederlassung in Ihrer Heimatstadt Bochum.


Frau Hauptmann war über viele Jahre hinweg ein fester Bestandteil unseres ärztlichen Teams und hat unsere Praxis sowohl fachlich als auch menschlich entscheidend geprägt. Mit ihrer großen Erfahrung, ihrer medizinischen Kompetenz und ihrem ruhigen, zugewandten Wesen war sie bei Kindern, Jugendlichen und Eltern gleichermaßen geschätzt und beliebt.


Viele Familien hat sie über Jahre hinweg begleitet, haben ihr vertraut und sich bei ihr gut aufgehoben gefühlt. Dieses Vertrauen war kein Zufall, sondern Ausdruck ihrer klaren Haltung: Medizin auf Augenhöhe, sorgfältig, empathisch und stets am Wohl der Patientinnen und Patienten orientiert.

 


Auch im Team war Frau Hauptmann eine äußerst geschätzte Kollegin. Der fachliche Austausch, ihre Verlässlichkeit und ihr Humor haben den Praxisalltag bereichert. Wir haben sehr gerne mit ihr zusammengearbeitet und sind dankbar für all das, was sie in unserer Praxis aufgebaut und mitgestaltet hat.

 


Der Abschied fällt uns nicht leicht, umso mehr freuen wir uns aber darüber, dass sie nun den mutigen Schritt in die eigene Selbstständigkeit geht. Für diesen neuen Lebensabschnitt wünschen wir ihr viel Erfolg, Freude, eine glückliche Hand und alles Gute, fachlich wie persönlich.

Liebe Katharina,

 

vielen Dank für die gemeinsame Zeit, für dein tolles Engagement und für alles, was du für unsere Praxis und unsere Familien getan hast. Du wirst hier sehr fehlen.

 
Dein Praxisteam

 

Dr. Beck & Kolleg:innen

Katharina Hauptmann



Oktober 2025 - Praxis Dr. Beck & Kollegen betreut nun bis zum 21. Geburtstag.

Der Gemeinsame Bewertungsausschuss (GBA) hat am 23. Juni 2025 die Patientengruppe der „Heranwachsenden“ in die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM) aufgenommen.

Laut EBM ist eine Heranwachsende bzw. ein Heranwachsender eine Person nach dem 18. Geburtstag und vor dem 21. Geburtstag.

 


Mit der Aufnahme dieser Patientengruppe in den EBM können Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Patientinnen und Patienten bis zum 21. Geburtstag hausärztlich und fachärztlich betreuen. Ab dem 21. Geburtstag erfolgt der Übergang in die Erwachsenenmedizin.


Ab dem 01.10.2025 bieten wir allen volljährigen Patientinnen und Patienten an, sie bis zum 21. Geburtstag hausärztlich zu betreuen.

EBM Altersklassen der hausärztlichen Betreuung von Kinder- und Jugendmedizinern: 

Neugeboren:     1 - 4 Wochen

Säugling:            1 - 11 Monate 

Kleinkind:           1 - 3 Jahre 

Kind:                    4 - 11 Jahre

Jugendlich:          12 - 17 Jahre

Heranwachsend: 18 - 20 Jahre



Oktober 2025 - Jetzt gegen die Grippe des kommenden Winters impfen!

Der jährlich aktualisierte Grippeimpfstoff "Vaxigrip 2025/2026" ist bei uns eingetroffen, sodass wir nun beginnen Termine für unsere Grippe-Impfsprechstunde an Sie zu vergeben.
 
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Allgemeine Grippeimpfsprechstunde 25/26 in der Praxis Dr. Beck & Kollegen:

Wochentag:    Kernzeit am Donnerstag-Nachmittag
Zeitfenster:    14:15 - 16:00 Uhr  
Beginn:          Donnerstag, 25.09.2025

Mit geringerer Kapazität bieten wir auch Termine am Montag- und Dienstag-Nachmittag an. 

Darüber hinaus können Impftermine auch individuell vereinbart oder mit anderen Praxisbesuchen, wie z. B. Vorsorgeterminen, kombiniert werden.

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Art und Verträglichkeit der Impfung:
Der von uns verwendete Grippeimpfstoff ist ein Spalt- bzw. Peptidimpfstoff. 
Er enthält keine vermehrungsfähigen Erreger und keine mRNA. Der Impfstoff ist sehr gut verträglich, und die Rate leichter fieberhafter Reaktionen liegt deutlich unter 10 %.
Nach der Impfung können lokale Beschwerden an der Einstichstelle auftreten, wie Rötung oder Schmerzen. 
Auch allgemeine Reaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen sind möglich – sie zeigen, dass das Immunsystem auf den Impfstoff reagiert. 
Solche Impfreaktionen klingen in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst wieder ab.
Für alle Interessierten haben wir die Fachinformation des verwendeten Grippeimpfstoffes als Anhang beigefügt.

Impfdurchführung: 
In unserer Praxis wird die Grippeimpfung in der Regel von speziell geschulten Medizinischen Fachangestellten (Medizinische Impfassistent:innen) durchgeführt.
Auf Wunsch – etwa bei erweitertem Beratungsbedarf – kann die Impfung auch durch die Ärztin oder den Arzt erfolgen. Bitte beachten Sie, dass dies bei der Terminvereinbarung im Voraus angegeben werden muss. Ein spontanes Hinzuziehen einer Ärztin bzw. eines Arztes während der regulären Grippeimpfsprechstunde ist leider nicht möglich.

Warum gegen die saisonale Influenza impfen?
Wir empfehlen allen Familien, an die Auffrischung ihres Grippeschutzes zu denken.
Die Grippeimpfung ist die wirksamste Möglichkeit, sehr unangenehme und oft langwierige Krankheitsverläufe in der Familie zu verhindern.
Zugleich trägt sie dazu bei, das Risiko potenziell bedrohlicher Infektionsereignisse – insbesondere für Großeltern sowie für gesundheitlich vorbelastete Angehörige – deutlich zu verringern.

Warum Kinder und Jugendliche gegen die saisonale Influenza impfen?
Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche erkranken deutlich häufiger an der saisonalen Influenza als Erwachsene.
Auch wenn der Krankheitsverlauf bei ihnen meist milder ist und Komplikationen selten sind, tragen sie das Virus häufig in ihre Familien weiter und stecken im Durchschnitt zwei bis drei ungeimpfte Angehörige an.
Die Grippeimpfung wirkt bei Kindern besonders zuverlässig und erzielt eine höhere Schutzrate als bei älteren Risikopatient:innen. 
Durch die Impfung dieser jungen Altersgruppen entsteht daher ein wirksamer Umfeldschutz – von dem speziell Großeltern und gesundheitlich vorbelastete Familienmitglieder profitieren.

Kinder bis inkl. 8 Jahre:
Kinder unter 9 Jahren, die zuvor noch nie gegen Influenza geimpft wurden, sollten in der ersten Impfsaison zweimal geimpft werden (Mindestabstand: 4 Wochen).
Wird in dieser Altersgruppe bei der ersten Impfung nur eine Dosis verabreicht, besteht das Risiko, dass der Impfschutz nicht lange genug anhält und – insbesondere bei früher Impfung – bereits vor Ende der Grippesaison wieder nachlässt.

Schwangere Personen:
Inaktivierte Grippeimpfstoffe, wie der von uns verwendete Injektionsimpfstoff, können grundsätzlich während der gesamten Schwangerschaft verabreicht werden. 
Für das zweite und dritte Trimester liegen jedoch deutlich größere Sicherheitsdaten vor, weshalb die Grippeimpfung ab der 13. Schwangerschaftswoche ausdrücklich empfohlen wird.
Eine Influenza-Erkrankung in dieser Phase der Schwangerschaft ist mit einem deutlich höheren Risiko für Komplikationen bei Mutter und ungeborenem Kind verbunden. 
Darüber hinaus profitieren Säuglinge, die in der Grippesaison geboren werden, von einem wirksamen Nestschutz durch die mütterlichen Antikörper einer geimpften Mutter.  

Aufwand und Kosten der Impfung:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Grippeimpfung für die gesamte Familie mit dem Impfstoff Vaxigrip 2025/2026 bequem in einem Termin bei uns durchführen zu lassen.
Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Zeitraum der Impfung:
Die Grippeimpfung sollte idealerweise zwischen Oktober und Ende Dezember erfolgen. 
Immunologisch betrachtet gibt es nach Verfügbarkeit der aktualisierten Impfstoffe keinen „zu frühen“ Zeitpunkt: Auch eine Impfung Ende September schützt bis zum Ende der Grippesaison im März des Folgejahres vollständig.
Da die Grippewelle in den meisten Jahren erst Anfang Januar (Kalenderwochen 2–6) nach Deutschland kommt und der vollständige Impfschutz ca. 2 Wochen nach der Impfung aufgebaut ist, sollte die jährliche Grippeimpfung Ihrer Familie spätestens bis Mitte Dezember durchgeführt sein.
Besonderheit bei Kindern unter 9 Jahren: Kinder, die bisher noch nie gegen Influenza geimpft wurden, sollten in der ersten Saison zweimal geimpft werden (Abstand 4 Wochen). Bei diesen Kindern sollte der erste Impftermin daher spätestens Mitte November geplant werden.

Terminvergabe in unserer Praxis: 
Falls Sie für die kommende Wintersaison den Grippeschutz für sich und Ihre Familie wünschen, antworten Sie einfach jetzt auf diese Mail mit einer Terminanfrage, inkl. Ihren Terminwunschvorgaben für die Grippeimpfsprechstunde:

Termine:         [email protected]

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir für die Beantwortung Ihre Mail-Terminanfrage vereinzelt bis zu 3 Werktage benötigen. Alternativ zur Mailanfrage, können Sie sich auch telefonisch mit einem Terminwunsch an uns wenden. 

Sonstige Fragen zum Thema Grippeimpfung:
Bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Grippeimpfung schauen Sie gerne hier: 


Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich jederzeit per Mail. 

Fragen:           [email protected]



Oktober 2025 -  Sprechstundenaufteilung wechselt in den Winterplan

Der Herbst beginnt, die Infektrate steigt und wir wechseln nun am Mittwoch, dem 01. Oktober, wie in jedem Jahr, unsere Sprechstundenaufteilung in unseren Winterbetrieb.
 
Der Winterplan unserer Sprechstundenaufteilung gilt immer vom 01. Oktober, bis zum 31. März des Folgejahres.

Bedeutet für Sie, dass wir deutlich mehr Zeit und Aufmerksamkeit unseren täglichen Akutsprechstunden widmen und unsere Terminsprechstundenangebote dafür reduzieren.

Wir bitten um Verständnis, dass wir im Wintermodus nicht alle Ihre Anfragen auf Vorsorgetermine, mit einem sehr zeitnahen Terminangebot beantworten können.  



Akutsprechstunden im Winter 2025/2026
Montag           08:00 – 12:00      +       16:00 – 17:00
Dienstag         10:00 – 12:00      +       16:00 – 17:00
Mittwoch         08:00 – 12:00                                                           
Donnerstag     10:00 – 12:00      +       16:00 – 17:00
Freitag             08:30 – 12:00                                                 


Terminsprechstunden im Winter 2025/2026
Montag            ----                                 14:30 – 16:00
Dienstag          7:45 – 10:00         +         14:30 – 16:00
Mittwoch         7:45 – 10:00                                 
Donnerstag      7:45 – 10:00         +        14:30 – 16:00
Freitag             7:45 – 10:00

 


Da wir aktuell häufig zusätzliche ärztliche Ressourcen haben, werden wir Ihnen tagesabhängig auch "Akutsprechstunden-Richtzeiten" in der Kernzeit der Terminsprechstunde anbieten können.

Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie hin und wieder Akutsprechstunden-Richtzeiten online im eigentlichen Sprechstundenabschnitt der Terminsprechstunden buchen können, hier werden Ihnen dann zusätzlichen Angebote der Versorgung gemacht. 



September 2025 -  Terminkalender bis zum 31. März 2026 geöffnet

Der Terminkalender der Praxis ist bis zum 31. März 2026 freigegeben.

 

Fragen Sie bitte frühzeitig Ihre Termine per Mail an, damit wir Ihren individuellen Terminwünschen entsprechen können.

 

[email protected]



Oktober 2025 - RSV-Prophylaxe für Säuglinge mit Geburt nach 31. März 2025

Wir laden  alle Säuglinge, die nach dem 31. März 2025 geboren wurden, zu unserer RSV-Impfsprechstunde ein, um sie vor ihrer ersten RSV-Saison zu schützen.

 

Die STIKO empfiehlt hierzu die RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus).

 

 

RSV-Infektion:

RSV-Infektionen sind weltweit die häufigste Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege bei Säuglingen und Kleinkindern. Wie die Influenza treten RSV-Erkrankungen saisonal gehäuft in den Herbst- und Wintermonaten auf (Oktober - März), meist mit einem saisonalen Maximum im Januar/Februar. Neugeborene und junge Säuglinge sind in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet schwer an RSV zu erkranken. RSV-Infektionen sind die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen von Säuglingen in Deutschland. Jährlich werden in Deutschland etwa 25.000 Säuglinge aufgrund einer RSV-Erkrankung hospitalisiert und 200.000 Säuglinge ambulant behandelt. Besonders hoch ist die RSV-Krankheitslast in den ersten 6 Lebensmonaten. Die Mehrheit (ca. 80 %) der schweren RSV-Infektionen tritt bei zuvor gesunden Säuglingen auf. Risikofaktoren für schwere RSV-Krankheitsverläufe sind Frühgeburtlichkeit, angeborene Herzfehler, syndromale Erkrankungen, angeborene/erworbene Formen schwerer Immundefizienz, neuromuskuläre Erkrankungen und chronische Lungenkrankheiten. In den Wintermonaten führen RSV-Infektionen wiederkehrend zu Überlastungen in der ambulanten und stationären Versorgung. Die Verhinderung von RSV-Erkrankungen bei Säuglingen hat aufgrund der Krankheitslast eine hohe Public-Health-Relevanz und ist im öffentlichen Interesse.

 

 

Ziel der RSV-Prophylaxe:

Ziel der Empfehlung zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus) ist es, die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen jeglichen Gestationsalters und unabhängig von möglichen Risikofaktoren in ihrer ersten RSV-Saison in Deutschland zu reduzieren. Insbesondere sollen RSV-bedingte Hospitalisierungen, intensivmedizinische Behandlungen und RSV-bedingte Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden.

 

 

Nirsevimab (Arzneimittel Beyfortus):

Bei Nirsevimab (Beyfortus) handelt es sich um einen rekombinanten, neutralisierenden, humanen monoklonalen Antikörper gegen das Fusionsprotein des RS-Virus (RSV-F-Protein). Der Antikörper verfügt im Vergleich zu den bisherigen Präparaten über eine deutlich längere Halbwertszeit im Organismus. Nirsevimab hemmt damit für einige Monate sehr effektiv die Fusion der Virusmembran mit der Membran der Schleimhautzellen und die Fusion der Zellmembran infizierter Zellen mit deren Nachbarzellen. Damit wird das Eindringen des RS-Virus in die Schleimhautzelle und die Ausbreitung über direkte Zell-zu-Zell-Übertragungen verhindert. Nirsevimab wird als Einmaldosis intramuskulär verabreicht und wirkt, kurz vor der RSV-Saison verabreicht, über den gesamten Zeitraum der RSV-Saison ausreichend protektiv (Schutzrate ca. 80%). Immunogenitätsdaten legen nahe, dass die Entwicklung einer natürlichen humoralen Immunität gegenüber RSV durch Nirsevimab nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

 

STIKO Empfehlung zur RSV-Prophylaxe:

Die STIKO empfiehlt allen Neugeborenen und Säuglingen eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus), als Einmaldosis kurz vor bzw. in ihrer ersten RSV-Saison. Die Definition der "RSV-Saison" orientiert sich in der Empfehlung nicht an den jeweiligen epidemiologischen RSV-Infektionszahlen des Jahres (epidemiologische RSV-Saison), sondern wird hierfür formell vom 01. Oktober bis 31. März des Folgejahres festgelegt (STIKO-RSV-Saison). Alle Säuglinge, die nach dem 31. März des Jahres geboren werden (01. April - 30. September), sollen möglichst im Herbst, mit Beginn ihrer ersten RSV-Saison (STIKO-RSV-Saison), eine passive RSV-Prophylaxe mit dem Wirkstoff Nirsevimab (Beyfortus) als Einmalinjektion beim Kinderarzt erhalten.

Neugeborene jeglichen Gestationsalters, die während der RSV-Saison geboren werden (01. Oktober - 31. März des Folgejahres), sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise vor Entlassung aus der Geburtseinrichtung erhalten.

Gesunde Säuglinge werden dabei nur einmalig, vor oder in ihrer jeweilig ersten RSV-Saison geschützt. In den darauffolgenden Herbst- Winterphasen ist das Kind bereits in einer Alters- und Gewichtsklasse, die eine deutlich geringere Anfälligkeit für tiefe Atemwegsinfekte mit RS-Viren besitzt. Nirsevimab kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den Standardimpfungen des Säuglingsalters verabreicht werden. Bei Säuglingen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, ist in der Regel keine Nirsevimab-Prophylaxe mehr erforderlich. Für gesunde Neugeborene, deren Mütter während der aktuellen Schwangerschaft eine RSV-Impfung (Abrysvo) erhalten haben, ist ebenfalls keine Nirsevimab-Prophylaxe erforderlich.

 

 

Verträglichkeit der RSV-Prophylaxe:

Die Rate an milden Lokalreaktionen nach der Impfung (Missempfindungen oder Rötung an der Injektionsstelle, Hautausschlag) ist gering (<1%). Erkennbare Überempfindlichkeitsreaktionen, (allermeist milde) allergische Reaktionen oder auch (kurzzeitige) Blutbildveränderungen sind sehr selten (< 0,15%). Bedrohliche allergische Reaktionen (Anaphylaxien) oder nachhaltige medizinische Schäden wurden bisher nicht beobachtet. Die Art und Häufigkeit der lokalen und systemischen Impfreaktionen waren in den bisherigen Studien mit Nirsevimab vergleichbar zu der Rate in der jeweiligen Plazebo-Gruppe. Bis auf leicht vermehrte Lokalreaktionen wird Nirsevimab gut vertragen. Es bestehen aktuell keine Sicherheitsbedenken.

 

 

Aufwand und Kosten der RSV-Prophylaxe:

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden die RSV-Prophylaxe für die anspruchsberechtigten Patienten in voller Höhe übernehmen. Gesunde Säuglinge, die vor dem 01. April 2025 geboren wurden, können leider nicht mit der medikamentösen RSV-Prophylaxe versorgt werden.

 

 

Zeitraum der RSV-Prophylaxe:

Die Prophylaxe sollte spätestens eine Woche vor Beginn der epidemiologischen RSV-Saison verabreicht werden. Der Beginn der epidemiologischen RSV-Saison variiert von Jahr zu Jahr und ist nur mit Blick auf die jeweils aktuellen RSV-Infektionszahlen für das einzelne Jahr zu bestimmen. Wir empfehlen die RSV-Prophylaxe ab Mitte-Oktober bis November durchzuführen, so sollte eine gute Immunität in der statistischen RSV-Hochinfektionsphase Januar bis Februar vorliegen.

 

 

 

RSV-Impfsprechstunde 25/26 in der Praxis Dr. Beck & Kollegen:

 

           1. Dienstag, 07. Oktober 2025, 08:00 - 12:00 Uhr

 

           2. Dienstag, 28. Oktober 2025, 08:00 - 12:00 Uhr

 

       

Darüber hinaus kann die RSV-Prophylaxe auch mit anderen Praxisbesuchen, wie z. B. Vorsorgeterminen oder sonstigen Impfterminen kombiniert werden.

 

 

Falls Sie einen RSV-Impftermin vereinbaren wollen oder sonstige weiterführende Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail bei uns:

 

Termine:     [email protected]

 

Fragen:        [email protected]

 

 

Weitere Informationen zum Thema RSV-Prophylaxe



Mai 2025 -  Termintreue-Regelung in der Praxis Dr. Beck & Kollegen

Die Praxis Dr. Beck & Kollegen arbeitet als reine Terminpraxis (syn. Bestellpraxis), um Ihnen Wartezeiten in der Praxis zu ersparen.

Wir betreuen mittlerweile einige tausend Kinder und Jugendliche aus der Region und das gesamte Praxisteam arbeitet täglich mit großem Einsatz daran, allen Terminwünschen der Patienten und Familien gerecht zu werden.

Trotz aller Bemühungen um zeitnahe und passende Termine, müssen Patienten bzw. Familien nicht selten einige Wochen oder sogar Monate auf Gesprächstermine oder Vorsorgen bei uns warten.

Leider werden bei uns mittlerweile ca. 10 - 15 % der vorher fest vereinbarten Behandlungstermine nicht wahrgenommen, ohne dass die Familien rechtzeitig absagen.

Dieser Umstand führt zu konkreten negative Auswirkungen – nicht nur für uns als Praxisstruktur, sondern auch für das Praxisteam, andere Patientinnen und Patienten und nicht zuletzt für Ihre Kinder.

Die Praxis Dr. Beck & Kollegen hat daher neue Termintreue-Regelungen eingeführt, die Sie auch unter der Überschrift Terminversäumnisse hier auf unserer Homepage nachlesen können.


Familien, die bereits drei fest vereinbarte Behandlungstermine unangekündigt nicht wahrgenommenen haben, können wir nur noch nach voriger schriftlicher Vereinbarungen eines Ausfallhonorars weitere Termine anbieten.

Wir bitten Sie daher herzlich, uns Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, immer spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen – telefonisch oder per E-Mail.

Bei akuter unverschuldeter Verhinderung des Patienten, kann eine Absage natürlich auch kurzfristiger vor dem Behandlungstermin erfolgen, hier bitte immer mit Angabe eines rechtfertigenden Grundes, der nicht in Ihren Einflussbereich liegt (z.B. Unfall oder akute Erkrankung).

Gemeinsam sorgen wir so für eine bessere Versorgung und einen reibungslosen Ablauf für alle.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

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Mai 2025 -  Die elektronische Patientenakte (ePA) startet bei uns ...

Aktuell kämpfen wir täglich mit der Situation, dass uns Facharztbriefe, Krankenhausberichte, Laborwerte oder sonstige medizinische Vorbefunde unserer Patienten fehlen, da diese Informationen nicht ihren Weg per Post, Telematik oder FAX zu uns gefunden haben.
Ohne diese zentralen medizinischen Informationen anderer Ärzte oder Therapeuten sinkt unsere Beratungs-/ und schließlich auch Behandlungsqualität.
In anderen Fällen (z.B. bei einem Arztwechsel) bringen Patienten einen Berg von alten unsortierten Befunden mit, die dann aufwändig gesichtet, sortiert und eingescannt werden müssen.
Ein extrem unwirtschaftlicher und ineffizienter Vorgang.

Unserer Einschätzung nach sollte es in einem modernen und effektiven Gesundheitswesen für alle Patienten die einfache Möglichkeit geben, alle wichtigen medizinischen Informationen zur eigenen Person automatisiert zentral digital speichern zu lassen, um diese dann weiteren medizinischen Ansprechpartnern sehr einfach, in Form der Erlaubnis des digitalen Downloads, zur Verfügung stellen zu können. In vielen anderen Ländern, u.a. Estland, Dänemark, Finnland, Vereinigtes Königreich und in den  Niederlanden ist dies bereits seit längerem der Fall.    

Mit der nun bundesweit gestarteten „elektronischen Patientenakte“ (ePA) wird sich diese Funktionslücke in Deutschland nun schließen, auch wenn die digitale Akte anfangs nicht immer vollständig gefüllt sein wird.


Was ist die neue elektronische Patientenakte (ePA)?
In Form der sogenannten „elektronischen Patientenakte“ (ePA), erhalten alle gesetzlich Versicherte einen digitalen Speicherplatz, in dem alle wichtigen persönlichen Gesundheitsdaten der Patienten einrichtungsübergreifend digital abgelegt und abgerufen werden können.
Die Daten liegen auf besonders geschützten Servern der Krankenkassen und deren spezialisierten ePA-Anbietern, auf denen nur die Patienten und von den Patienten autorisierte medizinische Fachkräfte zugreifen können.


Welche medizinischen Daten können und sollen in die elektronische Patientenakte?
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Laborwerte, Medikation und alle anderen für einen medizinische Betreuung relevante Informationen sowohl dem Patienten als auch den behandelnden Ärzten immer auf den Servern der Krankenkassen zur Verfügung.
Die ePA enthält zudem eine Übersicht aller elektronisch verordneten und in der Apotheke ausgegeben Arzneimittel.


Wer hat Einsicht und/oder Veränderungsmöglichkeiten der Gesundheitsdaten der elektronischen Patientenakte?
Patienten können mit der ePA-App, die ihnen ihre Krankenkasse zur Verfügung stellt, Daten in ihrer ePA einsehen, einstellen, löschen und alle Rechte für Dritte verwalten.
Vertragsärzte haben, durch das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in das Praxisinformationssystem, für 90 Tage Zugriffsrechte auf die ePA-Inhalte der eingelesenen Krankenkassenkarte.
Sie können dann für 90 Tage die ePA des Patienten einsehen, Dokumente runterladen und eigene medizinische Befunde hochladen. Veränderungsmöglichkeiten, abseits des Uploads eigener Befunde zu dem Patienten, bestehen für die Ärzte und Therapeuten aber nicht, denn die Integrität der Gesundheitsinformationen des Patienten muss gewährleistet sein. Das Ziel ist, die Daten dauerhaft nachvollziehbar zu halten, um eine lückenlose medizinische Dokumentation sicherzustellen. Alle Vertragsärzte sind ab 01.10.2025 verpflichtet, die ePAs der Patienten mit den von ihnen erhobenen medizinisch Befunden zu befüllen. Das gleiche gilt für Krankenhausärzte und Zahnärzte.


Kann die Krankenkasse die Gesundheitsdaten der Patienten einsehen?
Die ePA ist nur für Patienten, Vertragsärzte und andere medizinische Behandler gedacht, um Gesundheitsinformationen sicher zu verwalten. Allerdings können bestimmte Daten, die für die Abrechnung oder administrative Zwecke relevant sind, in bestimmten Fällen an die Krankenkasse weitergegeben werden. Das erfolgt aber nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und nur nach expliziter Zustimmung der Patienten. Der Patient hat die Kontrolle darüber, wer Zugriff auf seine ePA hat und welche Daten freigegeben werden.


Wie werden Daten in die elektronische Patientenakte vom Patienten eingestellt oder abgerufen?
Patienten können mit der ePA-App, die seine Krankenkasse zur Verfügung stellt, Daten in ihrer ePA einstellen und verwalten. Der  Mehrwert der elektronischen Patientenakte ist aber auch ohne die ePA-App-Nutzung der Patienten vollständig gegeben. Ohne aktive Teilnahme des Patienten in Form der ePA-App, wird die ePA genauso befüllt, und Ärzte sowie weitere Behandler haben raschen digitalen Zugriff auf die medizinischen Informationen. Der Versicherte kann aber ohne die ePA-App Nutzung, seine Daten nicht selbst einsehen, eigene Daten hochladen oder Rechte verwalten. Wer die ePA aktiv verwalten will, benötigt eine App seiner Krankenkasse. Möglich ist zudem, dass der Versicherte eine Person seines Vertrauens benennt, die für ihn die ePA in der App verwaltet.


Kann der Patient seine hochgeladenen Daten löschen oder Zugriffsrechte verändern?
Der Versicherte bestimmt selbst wer welche Zugriffsrechte hat und kann diese auch über die ePA-App ändern. Der Patient kann bei Wunsch den Zugriff auf einzelne Dokumente in der ePA komplett sperren, etwa im Falle sensibler bzw. diskreter Gesundheitsdaten oder auch Dokumente aus der ePA komplett löschen.


Wie werden Daten technisch in die elektronische Patientenakte vom Arzt eingestellt oder abgerufen?
Ärzte senden oder laden Daten einfach aus ihrem Praxisverwaltungssystem auf oder von der ePA. Die Daten laufen nicht ungeschützt über das Internet, sondern durch die sogenannte medizinische Telematikinfrastruktur, die als sicheres digitales Netzwerk die IT-Systeme aller Akteure im Gesundheitswesen verbindet und ähnlich wie ein VPN (Virtual Private Network) Ende-zu-Ende verschlüsselt arbeitet.


Wo wird die ePA gespeichert, und wo wird sie bearbeitet?
Die ePA ist auf Servern von spezialisierte e-PA-Aktenanbieter, die die ePA im Auftrag der Krankenkassen betreiben. Die Krankenversicherungen haben keinen Zugriff auf Ihre gespeicherten Gesundheits- und Krankheitsdaten. Nur der Patient selbst oder seine bevollmächtigten Personen inkl. der Ärzte und Therapeuten können die verschlüsselten Daten entschlüsseln. Die Daten sind auf sicheren, in Deutschland stehenden Servern gespeichert – nach höchsten Standards und den europäischen Datenschutzbestimmungen.


Was passiert, wenn der Versicherte die Kasse wechselt?
Bei einem Krankenkassenwechsel kann der Versicherte seine Daten in die ePA der neuen Krankenkassen übertragen lassen. Die Migration erfolgt durch die Krankenkassen.


Ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte verpflichtend?
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Versicherte haben die Möglichkeit, der Einrichtung und Bereitstellung einer ePA bei ihrer Krankenkasse zu widersprechen. Dies war erstmalig vor der initialen Einrichtung möglich ist aber unverändert jederzeit in Form eines Widerspruchs bei der Krankenkasse möglich. Die Krankenkassen sind in diesem Fall verpflichtet, die ePA inklusive aller Daten komplett zu löschen.


Vorteile der elektronischen Patientenakte in der Übersicht:

Bessere Versorgungsqualität der Patienten
Die ePA erleichtert den Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Arztpraxen, Kliniken und den Patienten, da Unterlagen digital zentral vorhanden sind und nicht erst angefordert werden müssen. Ärztinnen und Ärzte haben einen besseren Überblick über die Krankengeschichte, Medikamente und medizinische Besonderheiten. Arztwechsel werden einfacher und Daten gehen nicht so schnell verloren. Frühere Befunde und Diagnosen sind immer schnell verfügbar, was in eiligen Situationen oder Notfällen Leben retten kann und zudem Doppeluntersuchungen vermeidet.

Mehr Transparenz für den Patienten    
Der Patient kann seine eigenen Gesundheitsdaten (Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Laborwerte, Medikation, Impfungen) immer einsehen und in den Gesprächen mit dem Hausarzt besser nachvollziehen.

Zeit- und Kostenersparnis im Gesundheitswesen         
Es entsteht den Ärzten weniger Aufwand, da Informationen digital schnell verfügbar sind. Teure Doppeluntersuchungen werden vermieden und die Zeit die ein Arzt braucht, um stattgehabte Diagnostik und Befunde zu organisieren und die medizinischen Befundkonstellationen des Patienten zu verstehen, wird erheblich sinken. Entscheidungen können daher schneller und besser getroffen werden, weil alle mehr Informationen einfach und korrekt vorliegen.



Risiken und Verbesserungspotential der elektronischen Patientenakte in der Übersicht:

Datenschutz und Sicherheit     
Es besteht, wie bei allen Digitalisierungsschritten, das theoretische Risiko von Datenlecks und/oder unbefugtem Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten der Patienten. Dieses Risiko besteht aber prinzipiell auch bei allen anderen Formen der medizinischen Gesundheitsdatenspeicherung, u.a. in den Praxisinformationssystemen, Krankenhaussystemen oder beim Versand der Arztbriefe in der Post oder per FAX. Hier ist der Gesetzgeber und die Krankenversicherungen gefragt, robuste technische Hardware- und Software-Lösungen anzubieten und damit die digitalen Daten so gut wie möglich gegen Zugriff Unbefugter zu schützen. Eine 100% sichere Lösung kann und wird es nie geben. Die Patienten sollten zudem eine gewisse digitale Kompetenz entwickeln um ihre Daten in der ePA-App sicher zu verwalten.  

Abhängigkeit von Technik     
Wie bei allen Digitialisierungsschritten steigt nach Umsetzung die Abhängigkeit zur Technik. Bei technischen Problemen mit der ePA kann der Zugriff auf wichtige Gesundheitsinformationen eingeschränkt sein.



Fazit der Praxis Dr. Beck & Kollgen:
Wir finden die Einführung der elektronischen Patientenakte einen richtigen und wichtigen Schritt in der dringend notwendigen Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Patient hat mit seiner Krankenkassen-App immer die Möglichkeit alle Informationen der elektronischen Patientenakte zu verwalten. Er kann einzelne Dokumente löschen oder die Einsicht für andere Ärzte und Therapeuten komplett sperren. Zudem ist die ePA freiwillig, es besteht für den Patienten immer die Möglichkeit im Vorfeld einer Behandlung oder Konsultation dem Arzt oder Therapeuten anzuweisen seine Gesundheitsdaten bitte grundsätzlich nicht in die ePA zu laden. Aus unserer Sicht ist die elektronische Patientenakte ein Schritt in Richtung moderner, effizienter und transparenter Gesundheitsversorgung.

In den kommenden Jahren wird die elektronische Patientenakte immer weiter verbessert und erweitert. Es wird zum Beispiel angestrebt, die EPA um weitere wichtige Gesundheitsdaten zu erweitern, wie z.B. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, um eine noch umfassendere Übersicht für Patienten und Ärzte zu schaffen. Zukünftig könnten auch Daten aus digitalen Gesundheits-Apps und Wearables in die EPA integriert werden, um eine kontinuierliche Überwachung und bessere Betreuung zu ermöglichen. Es sind auch Verbesserungen in der Bedienung geplant, damit die Nutzung für Patienten und medizinisches Personal noch einfacher und intuitiver wird. Zukünftige Entwicklungen könnten auch KI-gestützte Analysen umfassen, um Ärzten bei Diagnosen oder Behandlungsentscheidungen zu unterstützen. Diese Pläne sind alle Teil der laufenden Weiterentwicklung des digitalen Gesundheitswesens in Deutschland.

Ab sofort nutzt die Praxis Dr. Beck & Kollegen für alle gesetzlich versicherten Patienten regelhaft die bereitgestellt elektronische Patientenakte (ePA) in Form des Upload und Download von medizinischen Befunden auf die und von ihrer ePA. Wenn Sie dies für Ihre medizinischen Daten oder die Daten Ihrer Kinder nicht wünschen, bitten wir Sie um einen konkreten Widerspruch an der Anmeldung der Praxis oder per Mail an [email protected]. Eine informierte Entscheidungsfindung zu dem Thema "zentrale Verwaltung der eigenen digitalen Gesundheitsdaten" ist wichtig, denn die Befüllung der ePA wird für alle medizinischen Leistungserbringer ab Oktober 2025 der neue verpflichtende Standard.  


Falls Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie uns an oder melden Sie sich gerne unter: 

[email protected]


Ihr Praxisteam Dr. Beck & Kollegen



April 2025 -  Terminkalender bis zum 31. Dezember 2025 geöffnet

Der Terminkalender der Praxis ist bis zum 31. Dezember 2025 freigegeben.

 

Fragen Sie bitte frühzeitig Ihre Termine per Mail an, damit wir Ihren individuellen Terminwünschen entsprechen können.

 

[email protected]



März 2025 -  Jetzt gegen die FSME impfen ...

Der Frühling naht und mit ihm die Reise- und Zecken-Saison.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Sie über die FSME, eine impfpräventable und von Zecken übertragene Infektionserkrankung zu informieren.

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine Viruserkrankung, deren Übertragung in aller Regel durch einen Zeckenstich, sehr selten durch den Verzehr virusinfizierter Rohmilch erfolgt.

Der Übertragung entsprechend, werden Infektionen im Allgemeinen während der Zecken-Saison von März bis Oktober beobachtet.


Wie verläuft die Erkrankung?
Die Inkubationszeit nach einem Zeckenstich beträgt durchschnittlich 7–14 Tage.  Der typische Verlauf einer FSME-Erkrankung ist biphasisch und beginnt mit unspezifischen, grippeähnlichen Beschwerden.
Nach einem kurzen symptomfreien Intervall von etwa einer Woche folgen die spezifischen neurologischen Manifestationen der FSME (Meningitis, Enzephalitis, Myelitis).
Die meisten Infektionen verlaufen jedoch asymptomatisch oder die zweite Krankheits­phase bleibt aus.
Insbesondere bei Erwachsenen besteht die Gefahr von bleibenden Spätfolgen wie Müdigkeit, lange andauernden Kopf­schmerzen und Konzentrations­schwierig­keiten, sowie neurologischen Ausfällen, in der Regel in Form von Lähmungen.
Diese Symptome können oft Monate nach der Erkrankung bestehen. Schwere Krankheits­verläufe werden bei Erwachsenen häufiger beobachtet als bei Kindern.
Im Falle einer FSME-Erkrankung gibt es keine spezifische Behandlung. Die Therapie der Erkrankung erfolgt rein symptomatisch. Eine spezifische antivirale Therapie ist nicht verfügbar.


In welchen Ländern und Regionen kann man sich über Zeckenstiche mit FSME infizieren?

Außerhalb ausgewiesener Risikogebiete werden FSME-Infektionen nur selten beobachtet.

Deutschland:
In Deutschland kommt FSME vor allem in Bayern und Baden-Württemberg sowie in Thüringen, in Südhessen, in Sachsen und Brandenburg vor.
Das nächstliegende FSME-Risikogebiet sind die Wälder und Wiesen des Stadtgebietes der kreisfreien Stadt Solingen, ca. 30 km südwestlich von uns.
Eine aktuelle Karte der FSME-Risikogebiete Deutschlands finden Sie hier:
https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/fsme-fruehsommer-meningoenzephalitis/

Europa:
FSME-Endemiegebiete befinden sich in Österreich, in der Schweiz, in Polen, in Tschechien und in der Slowakei, in den baltischen Ländern, Süd- und Mittelschweden, an der Südküste Norwegens und Finnlands und in Teilen Dänemarks sowie in Ungarn, Kroatien, Slowenien und Albanien.


Wer sollte sich gegen FSME impfen lassen?
Zwei Impfstoffe für Kinder sind verfügbar, die ab dem Alter von 1 Jahr zugelassen sind.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die FSME-Impfung für Kinder und Erwachsene
    - die in FSME-Risikogebieten leben
    - die in FSME-Risikogebiete reisen und sich dort in der Natur aufhalten
    - Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind


Warum Kinder und Jugendliche gegen die FSME impfen?
Bei Kindern verlaufen die Erkrankungen im Allgemeinen leichter als bei Erwachsenen. Der Krankheitsverlauf wird bei Kindern in nur ca. 25 % der Fälle als schwerwiegend eingestuft, bei Erwachsenen dagegen bei ca. 50 %.
Überdies werden bei Kindern deutlich seltener neurologische Folgeschäden beobachtet (ca. 2 %), im Vergleich zu Erwachsenen mit 30-40 % der Fälle.
Aber: Bei Kindern ist die Gefahr besonders groß von einer Zecke gestochen zu werden, da sie sich viel im Freien und in Kontakt zu bodennahen Pflanzen aufhalten.


Wie sieht das Impfschema aus?
Zum Abschluss einer vollständigen Grundimmunisierung sind 3 Impfungen notwendig.
Frühestens 4 Wochen nach der 1. Impfung erfolgt die 2. Dosis, 9-12 Monate nach der zweiten Impfung die 3. Dosis.
Eine effektive Schutzwirkung ist frühestens 2 Wochen nach der zweiten Impfung zu erwarten.
Ein Schnellimmunisierungsschema mit Impfung zu den Zeitpunkten 0, 7, 21 Tage ist bei kurzfristig anstehender Exposition möglich. Auch hierbei beginnt der Schutz frühestens 14 Tage nach der 2. Impfung.
Der Impfschutz hält dann mindestens 3 Jahre.
14 Tage nach der zweiten Dosis beträgt die Schutzrate >90 %, nach Abschluss der Grundimmunisierung > 95 %.
3 Jahre nach der Grundimmunisierung sollte die erste Auffrischimpfung erfolgen und danach alle 5 Jahre.


Impfdurchführung in unserer Praxis:
Die FSME-Impfung wird üblicherweise von den entsprechend weitergebildeten medizinischen Fachangestellten der Praxis durchgeführt (Medizinische Impfassistenten).
Auf Ihren Wunsch hin, z.B. bei erweitertem Beratungsbedarf, kann auch der Arzt der Akutsprechstunde die entsprechende Impfung durchführen.    


Art und Verträglichkeit der Impfung:
Bei dem FSME Impfstoff handelt es sich um einen verträglichen Spaltimpfstoff.
Nach der Impfung treten bei etwa der Hälfte der Impflinge milde lokale Symptome an der Einstichstelle auf.
Fieber oder nennenswerte systemische Impfreaktionen kommen auch im Kindesalter relativ selten vor (Wahrscheinlichkeit von Temperaturen > 38° C liegt auch bei Kindern zwischen 3 - 11 Jahren nur bei ca. 5 %)
Schwerwiegende Ereignisse werden nicht berichtet.


Aufwand und Kosten der Impfung:
Wir bieten Ihnen die FSME-Impfung Ihrer ganzen Familie bei uns an.
Es entstehen Ihnen hierbei keinerlei Kosten.


Zeitraum und Termine der Impfung:
Die FSME-Impfung sollte so geplant werden, dass eine mögliche FSME-Exposition (Zeckenstich) frühestens 14 Tage nach der 2. FSME Impfung stattfinden könnte.

Aus organisatorischen Gründen planen wir Zusatzimpfungen häufig in feste Zeitfenster in unserer Praxis.

Impfsprechstunde 2025:                Immer am Donnerstag:       14:15 - 16:00 Uhr     

Zusätzlich können Impftermine auch individuell vereinbart oder an sonstige Termine (z.B. Vorsorgetermine) gekoppelt werden.

Termine:         [email protected]

Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich jederzeit per Mail.

Fragen:           [email protected]



November 2022 -  Akutsprechstunden an Kapazitätsgrenze

Wir betreuen mittlerweile einige tausend Kinder- und Jugendliche in der Region und das gesamte Praxisteam arbeitet täglich mit großem Einsatz, um alle Akutanfragen der Patienten zu priorisieren und gut zu versorgen.

 

Im aktuellen Herbst/Winter stoßen wir aufgrund der extremen Infektwelle mittlerweile häufig an unsere täglichen Belastungs- und Versorgungsgrenzen. Neben den Terminen der Terminsprechstunden (Vorsorgen, Beratungen, Impfungen, etc.), betreuen wir im Herbst / Winter teilweise bis zu 100 Akutpatienten pro Tag.

 

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass alle Akutanfragen im Rahmen der 3 - 5 Stunden der Akutsprechtunden des Tages versorgt werden müssen, erkennt man die enorme Arbeitsdichte in diesem Sprechstundenabschnitt. Nach Abzug der Transferzeiten und der Dokumentation, stünden uns rechnerisch nur Arzt-Patienten-Kontaktzeiten von wenigen Sekunden zur Verfügung (180 - 300 Minuten/100 Patienten). Ein weiterer Abbau der Terminsprechstundenabschnitte ist im Herbst/Winter nicht möglich, da viele Routineaufgaben (s.o.) nicht gänzlich eingestellt werden können.

 

Einerseits mahnt der Gesetzgeber und auch das Arbeitsrecht (Schutz der Mitarbeiter), dass eine Arztpraxis seine täglichen Kapazitätsgrenzen angemessen und realistisch setzen muss.  "(...) Ein Arzt darf nur so viele Patienten zur Behandlung annehmen, dass ihm deren sachgemäße Betreuung unter Berücksichtigung seiner Arbeitskraft möglich bleibt (...)" (vgl. Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe Münster 2. Kammer, 08.08.2007, Aktenzeichen: 16 K 349/07.T).

 

Andererseits sind wir seitens der Berufsordnung für Ärzte vertragsärztlich verpflichtet medizinisch dringliche Fällen und „Notfallsituation“ umgehenden bzw. tagesgleich zu behandeln.  (vgl. §7 Abs. 2 Berufsordnung für Ärzte).

 

Wir sind daher insbeondere im Herbst/Winter auch auf Ihr Einschätzungsvermögen und Ihr Verantwortungsgefühl uns gegenüber angewiesen.

Ohne Ihre Mithilfe und Kooperation ist die Versorgung dieser Zahl an Patienten in unseren täglichen Akutsprechstunden nicht durchführbar.

 

Wir bitten Sie daher um folgende Unterstützung:

 

 

Wägen Sie bitte eigenverantwortlich ab, ob ein Arztkontakt wirklich notwendig ist!

Viele fieberhafte Infekte können ersteinmal zu Hause symptomatisch betreut und durch Sie beobachtet werden, bevor Sie - bei fehlender Besserung - dann ggf. Kontakt zu uns aufnehmen. Bis März 2023 besteht für Patienten die Möglichkeit sich nach telefonischer Rücksprache auch krankschreiben zu lassen, dies gilt auch für Schulbescheinigungen und für die Kind-AU (Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes). Rezepte für symptomlindernde Medikamente können Sie sich nach telefonischer Rücksprache bei uns abholen.

 

 

Haben Sie bitte Verständnis, dass wir nicht jedes Anliegen noch am gleichen Tage versorgen können!

Im Falle einer ausgebuchten Akutsprechstunde und bei einem Beschwerdebild, das medizinisch nicht zwingend noch am gleichen Tag einen Arztkontakt benötigt, können wir Ihnen aktuell häufig nur eine Richtzeit am Folgetag anbieten. Aktuell sind in aller Regel bis ca. 09:00 Uhr alle Richtzeiten für unsere Akutsprechstunden des aktuellen Tages restlos vergeben.

 

In dieser Situation dürfen unsere Mitarbeiterinnen nur noch wenige „Notfall-Richtzeiten“, für medizinisch dringliche Fälle oder subakute Notfälle, nach der eigentlichen Sprechstunde einplanen (siehe unten).

 

 

Lassen Sie sich durch unsere Mitarbeiterinnen am Telefon beraten!

Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne zu dem aktuellen Krankheitsbild am Telefon. Wichtige Aspekte der häuslichen Betreuung können hier ebenso wie medizinische Warnhinweise besprochen werden.

Meiden Sie hierbei bitte telefonische Stoßzeiten von 08:00 - 10:00 Uhr. Telefonzeiten mit geringerer Wartezeit für Anrufer sind 10:00 - 12:00 Uhr, sowie ggf. 15:30 - 17:00 Uhr.

 

 

Terminanfragen für die Terminsprechstunde stellen Sie bitte per E-Mail!

Nutzen Sie für Terminanfragen an unser Team bitte die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Mail. Jede Mail entlastet unsere Telefonleitungen. Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitslast für das Team, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen ggf. erst innerhalb von 2 - 3 Werktagen per Mail antworten können.

 

 

Richtzeitanfragen für die Akutsprechstunde buchen Sie bitte online!

Für Richtzeiten in einer unserer Akutsprechstunden nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Onlinebuchung oder melden Sie sich telefonisch im Rahmen unserer Sprechstundenzeiten. Telefonzeiten mit geringer Wartezeit für Anrufer sind 10:00 - 12:00 Uhr, sowie ggf. 15:30 - 17:00 Uhr.

 

Onlinerichtzeiten werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten von uns freigegeben. 50%  - 70% der Richtzeiten stehen bereits am Vortag der Akutsprechstunde für eine Buchung zur Verfügung. 30 – 50 % der Richtzeiten werden um ca. 08:00 Uhr am Tag der Akutsprechstunden zur Buchung freigegeben.  

 

 

Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitslast für das Team, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen keine Richtzeit für die Akutsprechstunden per Mail vermitteln und Sie nicht auf Mailanfrage zurückrufen können!

 

 

Haben Sie Verständnis für Absagen im Krankheitsfall!

Auch Ärzte, Ärztinnen und MFAs erkranken einmal oder haben Kinder die erkranken oder ggf. in COVID-Quarantäne bzw. -Isolation geschickt werden. Vor der oben beschriebenen Mehrbelastung ist es gut nachvollziehbar, dass der Ausfall einzelner oder gar mehrerer Teammitglieder aktuell nicht mehr kompensiert werden kann.

 

 

Planen Sie bitte immer Wartezeiten mit ein!

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es in den kommenden Monaten, trotz Ihrer Richtzeit oder Ihres Termines, immer wieder zu Wartezeiten für Sie kommen kann. Warten Sie gerne im Auto auf unserem Parkplatz hinter der Praxis oder gehen Sie bei gutem Wetter in unmittelbarer Praxisnähe spazieren. Planen Sie bitte Wartezeiten vorab bereits ein und freuen Sie sich sollte diese nicht entstehen.  

 

 

Notfall-Richtzeiten

Um medizinisch dringliche Fälle auch noch bei überbuchter Akutsprechstunde tagesaktuell sichten zu können, besteht für Sie ab sofort die prinzipielle Möglichkeit eine sog. "Notfall-Richtzeit" buchen zu können. In der Notfall-Richtzeit wird Ihr Kind, trotz fehlender Tages-Versorgungskapazität, im Anschluss an die abgearbeitete Akutsprechstunde versorgt.

Wir bitten Sie mit diesem Privileg sehr verantwortungsvoll umzugehen, denn das Team wird für Ihre Versorgung Überstunden machen!

Aus diesem Grund ist für die Buchung einer "Notfall-Richtzeit" auch eine verbindliche schriftliche Anmeldung (Details auf Anfrage per Mail), mit einer konkreten Begründung uns gegenüber notwendig.

 

Bei akuten Notfallsituationen (heftigsten Schmerzen/Gefahr eines dauerhaften gesundheitlichen Schadens), können Sie sich natürlich auch ohne Richtzeit und Vorankündigung und zu jedem Zeitpunkt in unserer Praxis vorstellen. Weitere Infos zum Vorgehen bei Notfällen

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Team der Praxis Dr. Beck & Kollegen